

03/16
Seite 3
8.4.9
Schnittstellen zu ortsfesten
Brandschutzanlagen
•
„Elektroakustische Notfallsysteme“
(TRVB S
158) zur differenzierten Beschallung von Objek-
ten oder Anlagen mit hohem Personengefähr-
dungspotenzial.
Für alle Anlagenarten gibt es technische Maßgaben,
die in diesem Werk an anderer Stelle dargelegt wer-
den. Immer muss es auch Eingriffsmöglichkeiten für
die Feuerwehr geben.
Hingewiesen muss in diesem Zusammenhang auch
auf Entwicklungen zur „Barrierefreiheit“ hin werden:
Mobilisierungssignale sollten an sich nach dem
„Zwei-Sinne-Prinzip“ abgegeben werden, also op-
toakustisch statt – wie bisher – nur akustisch. Die
technische Entwicklung hierzu ist gerade voll im
Gang.
8.4.9.5 Entrauchungsanlagen
Zu diesen Anlagen gehören Rauchverdrängungsan-
lagen – z.B. Druckbelüftungsanlagen gemäß TRVB S
112 –, die unter anderem auch der Feuerwehr das
Vordringen zur Brandstelle über ein rauchfreies Stie-
genhaus ermöglichen sollen,und Anlagen zur Erhal-
tung einer rauchfreien Schicht (im Fußbodenbe-
reich) gemäß TRVB 125 S. Durch diese rauchfreie
Schicht können einerseits Personen flüchten, ande-
rerseits kann die Feuerwehr zum Brandherd vorge-
hen und den Brand zielgerichtet bekämpfen.
4
Nicht
empfohlen werden Rauch- und Wärmeabzugsanla-
gen für Räume mit weniger als 800 m
2
Fläche und
für Brandabschnitte mit Sauerstoffreduktionsanla-
gen.
4
Zu Entrauchungsanlagen vgl. Kapitel 8.3.
„Zwei-Sinne-Prinzip“