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Seite 3

8.4.9

Schnittstellen zu ortsfesten

Brandschutzanlagen

„Elektroakustische Notfallsysteme“

(TRVB S

158) zur differenzierten Beschallung von Objek-

ten oder Anlagen mit hohem Personengefähr-

dungspotenzial.

Für alle Anlagenarten gibt es technische Maßgaben,

die in diesem Werk an anderer Stelle dargelegt wer-

den. Immer muss es auch Eingriffsmöglichkeiten für

die Feuerwehr geben.

Hingewiesen muss in diesem Zusammenhang auch

auf Entwicklungen zur „Barrierefreiheit“ hin werden:

Mobilisierungssignale sollten an sich nach dem

„Zwei-Sinne-Prinzip“ abgegeben werden, also op-

toakustisch statt – wie bisher – nur akustisch. Die

technische Entwicklung hierzu ist gerade voll im

Gang.

8.4.9.5 Entrauchungsanlagen

Zu diesen Anlagen gehören Rauchverdrängungsan-

lagen – z.B. Druckbelüftungsanlagen gemäß TRVB S

112 –, die unter anderem auch der Feuerwehr das

Vordringen zur Brandstelle über ein rauchfreies Stie-

genhaus ermöglichen sollen,und Anlagen zur Erhal-

tung einer rauchfreien Schicht (im Fußbodenbe-

reich) gemäß TRVB 125 S. Durch diese rauchfreie

Schicht können einerseits Personen flüchten, ande-

rerseits kann die Feuerwehr zum Brandherd vorge-

hen und den Brand zielgerichtet bekämpfen.

4

Nicht

empfohlen werden Rauch- und Wärmeabzugsanla-

gen für Räume mit weniger als 800 m

2

Fläche und

für Brandabschnitte mit Sauerstoffreduktionsanla-

gen.

4

Zu Entrauchungsanlagen vgl. Kapitel 8.3.

„Zwei-Sinne-Prinzip“