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8.4.7
Energieversorgung für die
Feuerwehr innerhalb von
Gebäuden
8.4.7 Energieversorgung für die Feuerwehr
innerhalb von Gebäuden
Um der Feuerwehr den Einsatz elektrisch betriebe-
ner Einsatzgerätschaften auch weitab vom Einsatz-
fahrzeug zu erlauben,ist gemäß OIB-Richtlinie 2.3 in
Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als
22 m im Bereich jedes Wandhydranten oder in den
Stockwerksverteilern eine an die Anlage der Sicher-
heitsstromversorgung angeschlossene CEE-Dreh-
stromsteckdose 16 A anzubringen. Bei Installation in
einem Stockwerksverteiler ist dieser mit dem Feuer-
wehr-Einheitsschlüssel sperrbar einzurichten. Der
elektrische Funktionserhalt muss 90 min andauern,
die Leitungsschutzeinrichtungen müssen kurz-
schlussselektiv ausgeführt sein.
Festlegungen zur Gleichzeitigkeit der Inbetriebnah-
me und zu anderen elektrischen Parametern finden
sich nicht; eine Planung im Einvernehmen mit den
Ansprechstellen der Feuerwehr wird dringend emp-
fohlen.