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8.4.7

Energieversorgung für die

Feuerwehr innerhalb von

Gebäuden

8.4.7 Energieversorgung für die Feuerwehr

innerhalb von Gebäuden

Um der Feuerwehr den Einsatz elektrisch betriebe-

ner Einsatzgerätschaften auch weitab vom Einsatz-

fahrzeug zu erlauben,ist gemäß OIB-Richtlinie 2.3 in

Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als

22 m im Bereich jedes Wandhydranten oder in den

Stockwerksverteilern eine an die Anlage der Sicher-

heitsstromversorgung angeschlossene CEE-Dreh-

stromsteckdose 16 A anzubringen. Bei Installation in

einem Stockwerksverteiler ist dieser mit dem Feuer-

wehr-Einheitsschlüssel sperrbar einzurichten. Der

elektrische Funktionserhalt muss 90 min andauern,

die Leitungsschutzeinrichtungen müssen kurz-

schlussselektiv ausgeführt sein.

Festlegungen zur Gleichzeitigkeit der Inbetriebnah-

me und zu anderen elektrischen Parametern finden

sich nicht; eine Planung im Einvernehmen mit den

Ansprechstellen der Feuerwehr wird dringend emp-

fohlen.