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09/13

8.4.1

Seite 2

Verfügbarkeit und

Schlagkraft einer Feuerwehr

• TRVB C 141, Lagerung fester brennbarer Stoffe im

Freien

• TRVB A 149, Brandschutz auf Baustellen

• Sämtliche nutzungsbezogenen TRVB (Kennbuch-

stabe „N“) im Hinblick auf die jeweilige Nutzung

Es gibt weitere (feuerwehreinsatztaktische) Überle-

gungen und auch mittelbare Bezugsrichtlinien, die

hier eine Rolle spielen können. Deswegen wird un-

bedingt eine Kontaktnahme zur Feuerwehr oder

eben zu den entsprechenden vorher genannten An-

laufstellen empfohlen.

8.4.1.2 Menschenrettungskapazitäten

Die Menschenrettungskapazitäten hängen letztend-

lich wiederum von der Schlagkraft der Feuerwehr,

im Wesentlich hier von der Ausstattung mit Leitern,

ab. Da Rettungsmaßnahmen über Leitern sehr zeit-

aufwendig sind, dürfen sie an sich nur eingeplant

werden, wenn die Sicherheit von Personen beim

„Warten“ auf die Rettung sichergestellt ist, bei Neu-

bauvorhaben also de facto nur im Wohnbau, bei

dem ja jede Einzelwohnung brandschutztechnisch

gegen die Nachbarbereiche abgesichert sein muss.

Die daraus erwachsenden Konsequenzen sind so

wesentlich für den Brandschutz, dass die Gebäude-

kategorien der OIB-Richtlinien sich imWesentlichen

an den möglichen Rettungs- und Außenangriffsmög-

lichkeiten der Feuerwehren über Leitern bei der

Brandbekämpfung orientieren.