

09/13
8.4.1
Seite 2
Verfügbarkeit und
Schlagkraft einer Feuerwehr
• TRVB C 141, Lagerung fester brennbarer Stoffe im
Freien
• TRVB A 149, Brandschutz auf Baustellen
• Sämtliche nutzungsbezogenen TRVB (Kennbuch-
stabe „N“) im Hinblick auf die jeweilige Nutzung
Es gibt weitere (feuerwehreinsatztaktische) Überle-
gungen und auch mittelbare Bezugsrichtlinien, die
hier eine Rolle spielen können. Deswegen wird un-
bedingt eine Kontaktnahme zur Feuerwehr oder
eben zu den entsprechenden vorher genannten An-
laufstellen empfohlen.
8.4.1.2 Menschenrettungskapazitäten
Die Menschenrettungskapazitäten hängen letztend-
lich wiederum von der Schlagkraft der Feuerwehr,
im Wesentlich hier von der Ausstattung mit Leitern,
ab. Da Rettungsmaßnahmen über Leitern sehr zeit-
aufwendig sind, dürfen sie an sich nur eingeplant
werden, wenn die Sicherheit von Personen beim
„Warten“ auf die Rettung sichergestellt ist, bei Neu-
bauvorhaben also de facto nur im Wohnbau, bei
dem ja jede Einzelwohnung brandschutztechnisch
gegen die Nachbarbereiche abgesichert sein muss.
Die daraus erwachsenden Konsequenzen sind so
wesentlich für den Brandschutz, dass die Gebäude-
kategorien der OIB-Richtlinien sich imWesentlichen
an den möglichen Rettungs- und Außenangriffsmög-
lichkeiten der Feuerwehren über Leitern bei der
Brandbekämpfung orientieren.