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8.4.1
Verfügbarkeit und
Schlagkraft einer Feuerwehr
8.4.1 Verfügbarkeit und Schlagkraft einer
Feuerwehr
In den Richtlinienwerken wird allgemein vom Vor-
handensein einer Feuerwehr ausgegangen. Im Hin-
blick auf die „Schlagkraft“ können folgende Fakto-
ren eine wesentliche Rolle spielen:
8.4.1.1 Löschleistung
Die erforderliche Löschleistung und Stärke der Ein-
satzkräfte für ein Objekt oder eine Anlage ergibt sich
aus der größten Ansammlung brandschutztechnisch
nicht vereinzelter Brandlasten, also z.B. aus den
größten Lagerflächen im Freien, aus den Brandlas-
ten im größten Brandabschnitt, gleichzeitig aber
auch aus der örtlichen Löschwasserversorgung:
Wenn nicht genugWasser vor Ort zurVerfügung steht
(was bei Neubauvorhaben nicht der Fall sein sollte),
werden zusätzliche Kräfte zur Herstellung einer aus-
reichenden Löschwasserversorgung notwendig sein.
Für die planerische Disposition spielen folgende
Regelwerke
eine Rolle:
• Landesbauordnungen und OIB-Richtlinien (ohne
Erörterungen zur Schlagkraft öffentlicher Feuer-
wehren)
• Landesfeuerwehrgesetze (sozusagen als „Quali-
tätskriterium“ für Feuerwehren)
• TRVB 100 A,Brandschutzeinrichtungen,Rechneri-
scher Nachweis (in Kombination mit der OIB RL
2.1 Brandschutz bei Betriebsbauten)
Regelwerke