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Seite 1

8.4.1

Verfügbarkeit und

Schlagkraft einer Feuerwehr

8.4.1 Verfügbarkeit und Schlagkraft einer

Feuerwehr

In den Richtlinienwerken wird allgemein vom Vor-

handensein einer Feuerwehr ausgegangen. Im Hin-

blick auf die „Schlagkraft“ können folgende Fakto-

ren eine wesentliche Rolle spielen:

8.4.1.1 Löschleistung

Die erforderliche Löschleistung und Stärke der Ein-

satzkräfte für ein Objekt oder eine Anlage ergibt sich

aus der größten Ansammlung brandschutztechnisch

nicht vereinzelter Brandlasten, also z.B. aus den

größten Lagerflächen im Freien, aus den Brandlas-

ten im größten Brandabschnitt, gleichzeitig aber

auch aus der örtlichen Löschwasserversorgung:

Wenn nicht genugWasser vor Ort zurVerfügung steht

(was bei Neubauvorhaben nicht der Fall sein sollte),

werden zusätzliche Kräfte zur Herstellung einer aus-

reichenden Löschwasserversorgung notwendig sein.

Für die planerische Disposition spielen folgende

Regelwerke

eine Rolle:

• Landesbauordnungen und OIB-Richtlinien (ohne

Erörterungen zur Schlagkraft öffentlicher Feuer-

wehren)

• Landesfeuerwehrgesetze (sozusagen als „Quali-

tätskriterium“ für Feuerwehren)

• TRVB 100 A,Brandschutzeinrichtungen,Rechneri-

scher Nachweis (in Kombination mit der OIB RL

2.1 Brandschutz bei Betriebsbauten)

Regelwerke