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03/15

Seite 3

8.3.7

Druckbelüftungsanlagen

Anforderungen an einen „Gesicherten Flucht-

weg“

Unter einem „Gesicherten Fluchtweg“ ist ein bauli-

cher Bereich (Gänge-Flure, Schleusen-Vorräume,

Stiegenhäuser-Treppenräume) zu verstehen, in de-

nen Personen

im jeweils konkreten Fall laut an-

gewendetem Brandschutzkonzept während

der Flucht

den BrandproduktenWärme und Rauch

gar nicht oder nur in einem für den Zeitraum der

Flucht für sie ungefährlichem Ausmaß (geringe Tem-

peraturerhöhung, stark verdünnter Brandrauch und

kurze Verweildauer im gering kontaminierten Be-

reich) ausgesetzt werden.

Umsetzung der Anforderungen an „Gesicherte

Fluchtwege“ durch Druckbelüftungsanlagen

(DBA)

Zur Umsetzung der oben dargelegten Anforderun-

gen können Anlagen eingesetzt werden, die durch

gerichtete Luftströmung

den Raucheintritt in

Fluchtwege verhindern oder kurzzeitig in den

Fluchtweg eintretende geringe Rauchmengen ver-

dünnen und wieder aus den Fluchtwegen verdrän-

gen.

Achtung

Es ist also durchaus möglich und schlüssig, dass in

Abhängigkeit vom jeweiligen Brandschutzkonzept im

Einzelfall verschiedene Anforderungen an DBA zur

Rauchverdrängung und Rauchverdünnung für „Gesi-

cherte Fluchtwege“ gestellt werden können.

Baulicher Bereich

Kein Raucheintritt in

Fluchtwege