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Druckbelüftungsanlagen
Anforderungen an einen „Gesicherten Flucht-
weg“
Unter einem „Gesicherten Fluchtweg“ ist ein bauli-
cher Bereich (Gänge-Flure, Schleusen-Vorräume,
Stiegenhäuser-Treppenräume) zu verstehen, in de-
nen Personen
im jeweils konkreten Fall laut an-
gewendetem Brandschutzkonzept während
der Flucht
den BrandproduktenWärme und Rauch
gar nicht oder nur in einem für den Zeitraum der
Flucht für sie ungefährlichem Ausmaß (geringe Tem-
peraturerhöhung, stark verdünnter Brandrauch und
kurze Verweildauer im gering kontaminierten Be-
reich) ausgesetzt werden.
Umsetzung der Anforderungen an „Gesicherte
Fluchtwege“ durch Druckbelüftungsanlagen
(DBA)
Zur Umsetzung der oben dargelegten Anforderun-
gen können Anlagen eingesetzt werden, die durch
gerichtete Luftströmung
den Raucheintritt in
Fluchtwege verhindern oder kurzzeitig in den
Fluchtweg eintretende geringe Rauchmengen ver-
dünnen und wieder aus den Fluchtwegen verdrän-
gen.
Achtung
Es ist also durchaus möglich und schlüssig, dass in
Abhängigkeit vom jeweiligen Brandschutzkonzept im
Einzelfall verschiedene Anforderungen an DBA zur
Rauchverdrängung und Rauchverdünnung für „Gesi-
cherte Fluchtwege“ gestellt werden können.
Baulicher Bereich
Kein Raucheintritt in
Fluchtwege