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8.2.3
Wasserlöschanlagen
Durch die Umrechnung der erlaubten Lagermengen
der verschiedenen Gefahrenklassen in Pumpenräu-
men dürfen bis zu 1.000 l Flüssigkeiten der Gefahren-
klasse III in einwandigen 200 l großen Metallbehäl-
tern gelagert werden. Die Überschreitung der zulässi-
gen Gebindegrößen wird durch die Verwendung von
doppelwandigen Tankbehältern mit elektrischen
Leckwarnüberwachung und einer geeigneten Auf-
fangwanne begründet.
Horizontale Kreiselpumpen für Sprinklerpumpen
dürfen nur im Zulauf- oder Saugbetrieb gemäß der
TRVB 127 S betrieben werden.
Ein Zulaufbetrieb ist zu bevorzugen und liegt vor,
wenn sich mindestens 2/3 des Behälternutzvolu-
mens über der Mittellinie der Pumpe und die Mittel-
linie der Pumpe nicht mehr als 2 m über dem tief-
sten Behälterwasserstand befinden.
Ein Saugbetrieb liegt vor, wenn weniger als 2/3 des
Behälternutzvolumens über der Mittellinie der Pum-
pe liegen. Folgende Punkte sind im Saugbetrieb zu
beachten:
• Saugleitungen von Pumpen dürfen nicht verbun-
den werden.
• Am Ende der Saugleitung ist ein Fußventil einzu-
bauen.
• Der Abstand vom tiefsten Behälterwasserstand
bis zur Mittellinie der Pumpe darf 3,2 m nicht
überschreiten.
Zulaufbetrieb
Saugbetrieb