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Seite 21

8.2.3

Wasserlöschanlagen

Durch die Umrechnung der erlaubten Lagermengen

der verschiedenen Gefahrenklassen in Pumpenräu-

men dürfen bis zu 1.000 l Flüssigkeiten der Gefahren-

klasse III in einwandigen 200 l großen Metallbehäl-

tern gelagert werden. Die Überschreitung der zulässi-

gen Gebindegrößen wird durch die Verwendung von

doppelwandigen Tankbehältern mit elektrischen

Leckwarnüberwachung und einer geeigneten Auf-

fangwanne begründet.

Horizontale Kreiselpumpen für Sprinklerpumpen

dürfen nur im Zulauf- oder Saugbetrieb gemäß der

TRVB 127 S betrieben werden.

Ein Zulaufbetrieb ist zu bevorzugen und liegt vor,

wenn sich mindestens 2/3 des Behälternutzvolu-

mens über der Mittellinie der Pumpe und die Mittel-

linie der Pumpe nicht mehr als 2 m über dem tief-

sten Behälterwasserstand befinden.

Ein Saugbetrieb liegt vor, wenn weniger als 2/3 des

Behälternutzvolumens über der Mittellinie der Pum-

pe liegen. Folgende Punkte sind im Saugbetrieb zu

beachten:

• Saugleitungen von Pumpen dürfen nicht verbun-

den werden.

• Am Ende der Saugleitung ist ein Fußventil einzu-

bauen.

• Der Abstand vom tiefsten Behälterwasserstand

bis zur Mittellinie der Pumpe darf 3,2 m nicht

überschreiten.

Zulaufbetrieb

Saugbetrieb