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Wasserlöschanlagen
Pumpenanlagen sind in eigenen Räumen mit einem
Feuerwiderstand von mindestens EI 60 aufzustellen.
Der Raum benötigt einen direkten Zugang von au-
ßen oder einen gleichwertig gesicherten Zugang.
Für den Einsatz in Sprinkleranlagen sind speziell
zugelassene Pumpen erforderlich. Die Pumpenanla-
gen schalten nicht selbsttätig ab, sondern sind aus-
schließlich manuell abstellbar und dürfen auch
nicht mit Drehzahlregelungen oder Frequenzum-
richtern ausgestattet sein.
Die Kraftstoffversorgung von Sprinklerpumpen mit
Dieselmotoren ist einerseits in direkter Nähe der
Motoren zu situieren und andererseits ist die Menge
an Kraftstoff je nach Brandgefahrenklasse wie folgt
zu bemessen:
• 3 Stunden für LH-Anlagen (leichte Brandgefahr)
• 4 Stunden für OH-Anlagen (mittlere Brandgefahr)
• 6 Stunden für HH-Anlagen (hohe Brandgefahr
Lagerung oder Produktion)
Hinweis
Gemäß der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten
(VbF) dürfen in Pumpenzentralen nur 400 l Kraftstoff
gelagert werden.Größere Mengen sind in einem sepa-
raten Tankraum zu lagern.Mit folgender Argumentati-
on können Kraftstoffmengen bis 1.000 l in der Pum-
penzentrale gelagert werden: