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06/17

8.2.3

Seite 20

Wasserlöschanlagen

Pumpenanlagen sind in eigenen Räumen mit einem

Feuerwiderstand von mindestens EI 60 aufzustellen.

Der Raum benötigt einen direkten Zugang von au-

ßen oder einen gleichwertig gesicherten Zugang.

Für den Einsatz in Sprinkleranlagen sind speziell

zugelassene Pumpen erforderlich. Die Pumpenanla-

gen schalten nicht selbsttätig ab, sondern sind aus-

schließlich manuell abstellbar und dürfen auch

nicht mit Drehzahlregelungen oder Frequenzum-

richtern ausgestattet sein.

Die Kraftstoffversorgung von Sprinklerpumpen mit

Dieselmotoren ist einerseits in direkter Nähe der

Motoren zu situieren und andererseits ist die Menge

an Kraftstoff je nach Brandgefahrenklasse wie folgt

zu bemessen:

• 3 Stunden für LH-Anlagen (leichte Brandgefahr)

• 4 Stunden für OH-Anlagen (mittlere Brandgefahr)

• 6 Stunden für HH-Anlagen (hohe Brandgefahr

Lagerung oder Produktion)

Hinweis

Gemäß der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten

(VbF) dürfen in Pumpenzentralen nur 400 l Kraftstoff

gelagert werden.Größere Mengen sind in einem sepa-

raten Tankraum zu lagern.Mit folgender Argumentati-

on können Kraftstoffmengen bis 1.000 l in der Pum-

penzentrale gelagert werden: