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8.2.3
Wasserlöschanlagen
len versorgt werden. Üblicherweise werden zwei
Dieselaggregate für die Versorgung der Pumpen
ausgeführt, es ist aber auch die Ausführung von ei-
nem Elektro- und einem Dieselmotor möglich oder
unter bestimmtenVoraussetzungen auch die Ausfüh-
rung von zwei Elektromotoren, sofern ein Aggregat
über ein Notstromaggregat zur Versorgung von Si-
cherheitseinrichtungen versorgt wird.
Hinweis
Bei Elektromotoren für Sprinklerpumpen ist ein 8-fa-
cher Anlaufstrom anzusetzen. Durch die Verwendung
eines VdS-anerkannten Elektromotors mit Sanftanlauf
reduziert sich der Anlaufstrom auf das 3,5-fache.
Vonseiten der Behörde kann an Dieselmotoren die
Anforderung zur Einhaltung der geltenden Schall-
und Emissionswerte gestellt werden. Diese Anforde-
rungen können im Normalfall von zugelassenen Die-
selmotoren nicht erfüllt werden. Hier ist mit folgender
Argumentation vorzugehen:
Dieselaggregate für automatische Brandbekämp-
fungsanlagen sind sicherheitstechnische Anlagen, die
in ihrem normalen Betriebszustand nicht in Betrieb
sind. Die Motoren sind bei Test- und Wartungstätigkei-
ten (bei richtlinienkonformen Betrieb 20 Stunden im
Jahr) in Betrieb, welche zeitlich geregelt sind.
Am Markt befinden sichVdS-zugelassene Dieselaggre-
gate für Sprinklerpumpen mit abgasoptimierter Dreh-
zahlregelung. Diese sind gemäß den österreichischen
Richtlinien nicht zulässig, da Dieselaggregate gemäß
TRVB 127 S durch Steuerungen nicht automatisch
abgestellt werden dürfen.