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06/17

Seite 19

8.2.3

Wasserlöschanlagen

len versorgt werden. Üblicherweise werden zwei

Dieselaggregate für die Versorgung der Pumpen

ausgeführt, es ist aber auch die Ausführung von ei-

nem Elektro- und einem Dieselmotor möglich oder

unter bestimmtenVoraussetzungen auch die Ausfüh-

rung von zwei Elektromotoren, sofern ein Aggregat

über ein Notstromaggregat zur Versorgung von Si-

cherheitseinrichtungen versorgt wird.

Hinweis

Bei Elektromotoren für Sprinklerpumpen ist ein 8-fa-

cher Anlaufstrom anzusetzen. Durch die Verwendung

eines VdS-anerkannten Elektromotors mit Sanftanlauf

reduziert sich der Anlaufstrom auf das 3,5-fache.

Vonseiten der Behörde kann an Dieselmotoren die

Anforderung zur Einhaltung der geltenden Schall-

und Emissionswerte gestellt werden. Diese Anforde-

rungen können im Normalfall von zugelassenen Die-

selmotoren nicht erfüllt werden. Hier ist mit folgender

Argumentation vorzugehen:

Dieselaggregate für automatische Brandbekämp-

fungsanlagen sind sicherheitstechnische Anlagen, die

in ihrem normalen Betriebszustand nicht in Betrieb

sind. Die Motoren sind bei Test- und Wartungstätigkei-

ten (bei richtlinienkonformen Betrieb 20 Stunden im

Jahr) in Betrieb, welche zeitlich geregelt sind.

Am Markt befinden sichVdS-zugelassene Dieselaggre-

gate für Sprinklerpumpen mit abgasoptimierter Dreh-

zahlregelung. Diese sind gemäß den österreichischen

Richtlinien nicht zulässig, da Dieselaggregate gemäß

TRVB 127 S durch Steuerungen nicht automatisch

abgestellt werden dürfen.