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Wasserlöschanlagen
ratung und -versorgung. Die Wasserversorgung wird
als einfache Wasserversorgung durch Anschluss an
ein öffentliches Wasserleitungsnetz oder mit einem
Pumpenaggregat aus einem Wasservorrat ausge-
führt. Die Wirkzeit wird gegenüber Sprinkleranlagen
auf 30 Minuten herabgesetzt.
Als Regelwerk für die Planung einer EAL ist die
TRVB 127 S 11 Kapitel 21 heranzuziehen.
Bezüglich der Einstufung und Auslegung wurden
die reduzierten Anforderungen der im Jahre 2011
zurückgezogenen TRVB S 122 mit Ausnahme der
Wirkzeit zurückgenommen. Grund dafür ist, die An-
lage zu einer vollwertigen Sprinkleranlage auszu-
bauen zu können,da Betriebsbauten in der Regel zu
einem späteren Zeitpunkt erweitert werden und
dann die damit einhergehende Erhöhung des
Brandrisikos mit einer EAL in den meisten Fällen
nicht mehr abgedeckt werden kann.
Schutzziele von Erweiterten Automatischen Lösch-
hilfeanlagen
EAL werden mit dem Ziel geplant und errichtet,
Brände selbsttätig über die Brandkenngröße „Tem-
peratur“ zu erkennen, Alarmierungsvorgänge einzu-
leiten und Löschwasser am Brandherd aufbringen
zu können.
Aufgrund der reduzierten Anforderungen an die
Wasserversorgung sind die Anlagen nicht ausfallsi-
cher konzipiert. Die Anlagen können daher nur dort
in einem Brandschutzkonzept eingesetzt werden,wo
der eventuelle Ausfall der Anlage ein akzeptiertes
Risiko darstellt.
Einstufung und
Auslegung