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06/17

Seite 27

8.2.3

Wasserlöschanlagen

ratung und -versorgung. Die Wasserversorgung wird

als einfache Wasserversorgung durch Anschluss an

ein öffentliches Wasserleitungsnetz oder mit einem

Pumpenaggregat aus einem Wasservorrat ausge-

führt. Die Wirkzeit wird gegenüber Sprinkleranlagen

auf 30 Minuten herabgesetzt.

Als Regelwerk für die Planung einer EAL ist die

TRVB 127 S 11 Kapitel 21 heranzuziehen.

Bezüglich der Einstufung und Auslegung wurden

die reduzierten Anforderungen der im Jahre 2011

zurückgezogenen TRVB S 122 mit Ausnahme der

Wirkzeit zurückgenommen. Grund dafür ist, die An-

lage zu einer vollwertigen Sprinkleranlage auszu-

bauen zu können,da Betriebsbauten in der Regel zu

einem späteren Zeitpunkt erweitert werden und

dann die damit einhergehende Erhöhung des

Brandrisikos mit einer EAL in den meisten Fällen

nicht mehr abgedeckt werden kann.

Schutzziele von Erweiterten Automatischen Lösch-

hilfeanlagen

EAL werden mit dem Ziel geplant und errichtet,

Brände selbsttätig über die Brandkenngröße „Tem-

peratur“ zu erkennen, Alarmierungsvorgänge einzu-

leiten und Löschwasser am Brandherd aufbringen

zu können.

Aufgrund der reduzierten Anforderungen an die

Wasserversorgung sind die Anlagen nicht ausfallsi-

cher konzipiert. Die Anlagen können daher nur dort

in einem Brandschutzkonzept eingesetzt werden,wo

der eventuelle Ausfall der Anlage ein akzeptiertes

Risiko darstellt.

Einstufung und

Auslegung