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7.1.3
Einschränkung der Ausbrei-
tung von Feuer und Rauch
innerhalb des Bauwerkes
7.1.3.3 Fassaden
ImWesentlichen können bei Wohn- und Bürogebäu-
den folgende Fassadentypen unterschieden werden:
• Außenwand-Wärmedämmverbundsysteme
• vorgehängte hinterlüftete oder belüftete
Fassadensysteme
• Vorhangfassaden
• Doppelfassaden
Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 sind
(alle) Fassaden so auszuführen, dass eine Brandwei-
terleitung über die Fassadenoberfläche auf das
zweite über dem Brandherd liegende Geschoß, das
Herabfallen großer Fassadenteile sowie eine Gefähr-
dung von Personen wirksam eingeschränkt werden.
Der Nachweis erfolgt mittels einer Prüfung gemäß
ÖNORM B 3800-5.
Für Außenwand-Wärmedämmverbundsysteme mit
einer Wärmedämmung von nicht mehr als 10 cm
aus expandiertem Polystyrol (EPS) oder aus Baustof-
fen der Klasse A2 wurden die Nachweise aufgrund
von umfassenden Prüfungen bereits erbracht.
Für Außenwand-Wärmedämmverbundsysteme mit
einer Wärmedämmung in der Klasse E (z.B.EPS) von
mehr als 10 cm gelten die Anforderungen ohne wei-
teren Nachweis als erfüllt,wenn in jedem Geschoß im
Bereich der Decke ein umlaufendes Brandschutz-
schott aus Mineralwolle mit einer Höhe von 20 cm
oder im Sturzbereich von Fenstern und Fenstertüren