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7.1.3

Einschränkung der Ausbrei-

tung von Feuer und Rauch

innerhalb des Bauwerkes

7.1.3.3 Fassaden

ImWesentlichen können bei Wohn- und Bürogebäu-

den folgende Fassadentypen unterschieden werden:

• Außenwand-Wärmedämmverbundsysteme

• vorgehängte hinterlüftete oder belüftete

Fassadensysteme

• Vorhangfassaden

• Doppelfassaden

Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 sind

(alle) Fassaden so auszuführen, dass eine Brandwei-

terleitung über die Fassadenoberfläche auf das

zweite über dem Brandherd liegende Geschoß, das

Herabfallen großer Fassadenteile sowie eine Gefähr-

dung von Personen wirksam eingeschränkt werden.

Der Nachweis erfolgt mittels einer Prüfung gemäß

ÖNORM B 3800-5.

Für Außenwand-Wärmedämmverbundsysteme mit

einer Wärmedämmung von nicht mehr als 10 cm

aus expandiertem Polystyrol (EPS) oder aus Baustof-

fen der Klasse A2 wurden die Nachweise aufgrund

von umfassenden Prüfungen bereits erbracht.

Für Außenwand-Wärmedämmverbundsysteme mit

einer Wärmedämmung in der Klasse E (z.B.EPS) von

mehr als 10 cm gelten die Anforderungen ohne wei-

teren Nachweis als erfüllt,wenn in jedem Geschoß im

Bereich der Decke ein umlaufendes Brandschutz-

schott aus Mineralwolle mit einer Höhe von 20 cm

oder im Sturzbereich von Fenstern und Fenstertüren