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Entrauchungsklappen
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Einsatz als Druckentlastungsklappen bei Gas-
löschanlagen
Die grundsätzliche Sicherheitsstellung der Ent-
rauchungsklappe ist die geschlossene Stellung. Bei
einer Detektion eines Brandereignisses, im Regelfall
mittels automatischer Brandmeldeanlage, werden
sämtliche Entrauchungsklappen, die nicht für die
Entrauchung des betroffenen Brand- bzw. Rauchab-
schnittes vorgesehen sind, geschlossen bleiben oder
umgehend mittels Brandfallsteuerung geschlossen.
Nur jene Entrauchungsklappen, die die heißen und
toxischen Rauchgase aus dem Brand- bzw. Rauchab-
schnitt entweder direkt oder über eine Ent-
rauchungsleitung mit angeschlossenem Ventilator
ins Freie ableiten, bleiben geöffnet oder werden
mittels Brandfallsteuerung geöffnet. Wichtig dabei
ist, dass es nicht durch die Fehlstellung von Ent-
rauchungsklappen zu einer Rauchverschleppung
oder Brandübertragung zwischen Brand- bzw.
Rauchabschnitten kommt.
Da für die Feuerwehr im Einsatzfall bei größeren
Anlagen mit Mehrfachabschnitten auch die Steuer-
möglichkeit der Entrauchungsanlage über ein im
Hauptzugangsweg der Feuerwehr angeordnetes Be-
dienfeld erforderlich ist, sind Entrauchungsklappen
dafür geeignet, nicht nur einen Schließ- oder Öff-
nungsvorgang zu bewerkstelligen, sondern es kön-
nen während des Brandfalls die Stellungen der
Klappenblätter durch die temperaturbeständige
Ausführung sowohl der Klappen als auch der Antrie-
be mehrfach geändert werden.
Grundstellung
Mehrfachabschnitte