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Seite 3

6.11

Entrauchungsklappen

·

Einsatz als Druckentlastungsklappen bei Gas-

löschanlagen

Die grundsätzliche Sicherheitsstellung der Ent-

rauchungsklappe ist die geschlossene Stellung. Bei

einer Detektion eines Brandereignisses, im Regelfall

mittels automatischer Brandmeldeanlage, werden

sämtliche Entrauchungsklappen, die nicht für die

Entrauchung des betroffenen Brand- bzw. Rauchab-

schnittes vorgesehen sind, geschlossen bleiben oder

umgehend mittels Brandfallsteuerung geschlossen.

Nur jene Entrauchungsklappen, die die heißen und

toxischen Rauchgase aus dem Brand- bzw. Rauchab-

schnitt entweder direkt oder über eine Ent-

rauchungsleitung mit angeschlossenem Ventilator

ins Freie ableiten, bleiben geöffnet oder werden

mittels Brandfallsteuerung geöffnet. Wichtig dabei

ist, dass es nicht durch die Fehlstellung von Ent-

rauchungsklappen zu einer Rauchverschleppung

oder Brandübertragung zwischen Brand- bzw.

Rauchabschnitten kommt.

Da für die Feuerwehr im Einsatzfall bei größeren

Anlagen mit Mehrfachabschnitten auch die Steuer-

möglichkeit der Entrauchungsanlage über ein im

Hauptzugangsweg der Feuerwehr angeordnetes Be-

dienfeld erforderlich ist, sind Entrauchungsklappen

dafür geeignet, nicht nur einen Schließ- oder Öff-

nungsvorgang zu bewerkstelligen, sondern es kön-

nen während des Brandfalls die Stellungen der

Klappenblätter durch die temperaturbeständige

Ausführung sowohl der Klappen als auch der Antrie-

be mehrfach geändert werden.

Grundstellung

Mehrfachabschnitte