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Von Gesetzen und Normen
schriften vor.Vereinbaren die Vertragsparteien eines
Kaufvertrages in ihrem Vertrag keine speziellen Ge-
währleistungsregeln, so gilt,was im Gesetz steht.Den
Parteien steht es aber – in einem gewissen Rahmen
– frei, diese gesetzlichen Gewährleistungsvorschrif-
ten abzuändern. So kann beispielsweise die gesetzli-
che Gewährleistungsfrist abgeändert werden.
2.1.1.2 Verordnung
Verordnungen stehen eine Stufe unterhalb von Ge-
setzen. In sehr vielen Fällen sehen Gesetze vor, dass
durch Verordnungen nähere Bestimmungen erlas-
sen werden. Mit Verordnungen werden beispielswei-
se jene Details festgelegt, für welche ein Gesetz nur
die allgemeinen Rahmenbedingungen vorgibt.Wäh-
rend etwa das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz all-
gemeineVorschriften hinsichtlich der Beschäftigung
aller Arbeitnehmer vorgibt, werden spezifische Re-
gelungen in (nachgeordneten) Verordnungen gere-
gelt. Eine solche Verordnung ist etwa die Bauarbei-
terschutzverordnung, welche (u.a.) spezifische Vor-
schriften zum Brandschutz auf Baustellen enthält
(vgl. z.B. Kapitel 10.3.5).
Mit einer Verordnung dürfen daher keine anderen
Regelungen festgelegt werden, als durch das Gesetz,
auf dessen Basis die Verordnung erlassen wird, vor-
gegeben wird.
Ebenso wie Gesetze gelten Verordnungen für die
Allgemeinheit – dadurch unterscheiden sie sich u.a.
von Bescheiden.