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09/13

2.1.1

Seite 2

Von Gesetzen und Normen

Die Unterscheidung in Bundesgesetze und Landes-

gesetze ist u.a. aus folgenden Gründen wesentlich:

Bundesgesetze gelten – wenig überraschend – im

gesamten Bundesgebiet Österreichs einheitlich. Die

jeweiligen Landesgesetze gelten demgegenüber nur

jeweils im betreffenden Bundesland. Im Zusammen-

hang mit Bauprojekten sind hier jeweils die Bauord-

nungen der Länder im Auge zu behalten.Was in ei-

nem Bundesland zulässig sein mag, kann in einem

anderen verboten sein. Dies betrifft aber nicht nur

die Bauordnungen,sondern beispielsweise auch die

Natur-, Umweltschutz- und Abfallwirtschaftsgesetze

der Bundesländer. Auch in diesem Zusammenhang

begegnet man von Bundesland zu Bundesland ver-

schiedenen Regelungen.

Achtung

Beachten Sie insbesondere auch, dass die Geltung

österreichischer Gesetze auf das Staatsgebiet Öster-

reichs beschränkt ist: Wenn Sie ins Ausland liefern

oder leisten, oder umgekehrt Lieferungen oder Lei-

stungen aus dem Ausland beziehen, ist darauf zu

achten, welchem Recht der Vertrag unterliegt. Öster-

reichisches Recht wird in diesem Zusammenhang in

vielen Fällen vereinbar sein, es gibt aber keinen

diesbezüglichen Automatismus.

Gesetze lassen sich in zwei große allgemeine Grup-

pen teilen: Gesetze des öffentlichen Rechts und pri-

vatrechtliche Gesetze.

Öffentliches Recht

Unter öffentlichem Recht versteht man jene Vor-

schriften, die das Verhältnis des Staates gegenüber

Bundes-/

Landesgesetz