

09/13
2.1.1
Seite 2
Von Gesetzen und Normen
Die Unterscheidung in Bundesgesetze und Landes-
gesetze ist u.a. aus folgenden Gründen wesentlich:
Bundesgesetze gelten – wenig überraschend – im
gesamten Bundesgebiet Österreichs einheitlich. Die
jeweiligen Landesgesetze gelten demgegenüber nur
jeweils im betreffenden Bundesland. Im Zusammen-
hang mit Bauprojekten sind hier jeweils die Bauord-
nungen der Länder im Auge zu behalten.Was in ei-
nem Bundesland zulässig sein mag, kann in einem
anderen verboten sein. Dies betrifft aber nicht nur
die Bauordnungen,sondern beispielsweise auch die
Natur-, Umweltschutz- und Abfallwirtschaftsgesetze
der Bundesländer. Auch in diesem Zusammenhang
begegnet man von Bundesland zu Bundesland ver-
schiedenen Regelungen.
Achtung
Beachten Sie insbesondere auch, dass die Geltung
österreichischer Gesetze auf das Staatsgebiet Öster-
reichs beschränkt ist: Wenn Sie ins Ausland liefern
oder leisten, oder umgekehrt Lieferungen oder Lei-
stungen aus dem Ausland beziehen, ist darauf zu
achten, welchem Recht der Vertrag unterliegt. Öster-
reichisches Recht wird in diesem Zusammenhang in
vielen Fällen vereinbar sein, es gibt aber keinen
diesbezüglichen Automatismus.
Gesetze lassen sich in zwei große allgemeine Grup-
pen teilen: Gesetze des öffentlichen Rechts und pri-
vatrechtliche Gesetze.
Öffentliches Recht
Unter öffentlichem Recht versteht man jene Vor-
schriften, die das Verhältnis des Staates gegenüber
Bundes-/
Landesgesetz