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2.1.1
Von Gesetzen und Normen
2
Rechtliche und tech-
nische Anforderungen
2.1
Einführung in die rechtlichen
Grundlagen
2.1.1 Von Gesetzen und Normen
„Das Baurecht“ (zu diesem viel zu allgemeinen Be-
griff vgl. unten) besteht aus einer Fülle von Regeln,
die eingehalten bzw. beachtet werden müssen. Im
Zusammenhang mit Gesetzen und gesetzesähnlichen
Vorschriften wird hierfür häufig der Begriff Normen
verwendet. Gerade im Zusammenhang mit der Bau-
praxis ist es wesentlich, zwischen Normen im rechtli-
chen Sinn (Gesetze,Verordnungen, …) und Normen
im technischen Sinn (ÖNORM, DIN, …) zu unter-
scheiden. Im Folgenden finden Sie einen kurzen
Überblick über die Arten von Vorschriften,mit denen
der Anwender in der Praxis konfrontiert wird.
2.1.1.1 Gesetz
Unter Gesetzen sind allgemein verbindliche Vor-
schriften zu verstehen:Was im Gesetz geregelt ist,gilt
– es sei denn, das Gesetz erlaubt Abweichungen von
der gesetzlichen Regelung (siehe unten bzgl. Privat-
recht). Die Eigenschaft eines Gesetzes als Gesetz
lässt sich vielfach bereits aus dem Namen erkennen
(z.B. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz). Das ist aber
keine zuverlässige Abgrenzung, da beispielsweise
auch die Straßenverkehrsordnung ein (Bundes-)Ge-
setz ist, ebenso wie es sich bei den Bauordnungen
um (Landes-)Gesetze handelt.