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2.1.1

Von Gesetzen und Normen

2

Rechtliche und tech-

nische Anforderungen

2.1

Einführung in die rechtlichen

Grundlagen

2.1.1 Von Gesetzen und Normen

„Das Baurecht“ (zu diesem viel zu allgemeinen Be-

griff vgl. unten) besteht aus einer Fülle von Regeln,

die eingehalten bzw. beachtet werden müssen. Im

Zusammenhang mit Gesetzen und gesetzesähnlichen

Vorschriften wird hierfür häufig der Begriff Normen

verwendet. Gerade im Zusammenhang mit der Bau-

praxis ist es wesentlich, zwischen Normen im rechtli-

chen Sinn (Gesetze,Verordnungen, …) und Normen

im technischen Sinn (ÖNORM, DIN, …) zu unter-

scheiden. Im Folgenden finden Sie einen kurzen

Überblick über die Arten von Vorschriften,mit denen

der Anwender in der Praxis konfrontiert wird.

2.1.1.1 Gesetz

Unter Gesetzen sind allgemein verbindliche Vor-

schriften zu verstehen:Was im Gesetz geregelt ist,gilt

– es sei denn, das Gesetz erlaubt Abweichungen von

der gesetzlichen Regelung (siehe unten bzgl. Privat-

recht). Die Eigenschaft eines Gesetzes als Gesetz

lässt sich vielfach bereits aus dem Namen erkennen

(z.B. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz). Das ist aber

keine zuverlässige Abgrenzung, da beispielsweise

auch die Straßenverkehrsordnung ein (Bundes-)Ge-

setz ist, ebenso wie es sich bei den Bauordnungen

um (Landes-)Gesetze handelt.