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09/14

6.3.3

Seite 14

Eignungsnachweise

Die DoP muss als Mindestangabe bei der Produktleis-

tung den vorgesehenenVerwendungszweck und min-

destens eine für diesen Verwendungszweck relevante

Eigenschaft (im Falle der Brandschutzprodukte für

Abschottungen naturgemäß den Feuerwiderstand)

beinhalten. Für alle anderen in der EAD genannten

Eigenschaften, für welche die Deklaration einer Leis-

tung vom Hersteller nicht geplant ist, ist „keine Leis-

tung erklärt“ bzw.„NPD“

(engl.no

performance decla-

red) anzugeben.

Mit der an die DoP gekoppelten und verbindlichen

CE-Kennzeichnung des Produkts erklärt der Herstel-

ler, dass er die anzuwendenden Abläufe und Vorga-

ben strikt eingehalten hat und die Angaben in der

DoP damit korrekt und verlässlich sind. Die CE-

Kennzeichnung nach der BauPVo ist ähnlich wie je-

ne nach der BPR aufgebaut (siehe oben) und ent-

hält nach dem CE-Zeichen die beiden letzten Stel-

len des Jahres, in dem das Produkt erstmals CE-ge-

kennzeichnet wurde (Jahr der Markteinführung),

Name und Adresse oder codierte Bezeichnung des

Herstellers, den Identifikationscode für den Pro-

dukttyp, die Referenznummer der DoP, die Referenz

zur EAD, die Identifikationsnummer des Fremdüber-

wachers und den Verwendungszweck lt. EAD („Ab-

schottung“ bzw. „Kabelabschottung“ oder ähnlich,

wenn der Verwendungszweck auf eine Leitungsart

eingeschränkt ist).

Die DoP soll dem Anwender einen Leistungsver-

gleich der am Markt befindlichen Produkte für den

vorgesehenen Verwendungszweck ermöglichen, bei

ihm liegt aber auch die volle Verantwortung für die

Kaufentscheidung. Durch die Einführung der DoP

soll Transparenz am Markt und eine klare Zuord-

CE-Kennzeichnung