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Eignungsnachweise
Die DoP muss als Mindestangabe bei der Produktleis-
tung den vorgesehenenVerwendungszweck und min-
destens eine für diesen Verwendungszweck relevante
Eigenschaft (im Falle der Brandschutzprodukte für
Abschottungen naturgemäß den Feuerwiderstand)
beinhalten. Für alle anderen in der EAD genannten
Eigenschaften, für welche die Deklaration einer Leis-
tung vom Hersteller nicht geplant ist, ist „keine Leis-
tung erklärt“ bzw.„NPD“
(engl.noperformance decla-
red) anzugeben.
Mit der an die DoP gekoppelten und verbindlichen
CE-Kennzeichnung des Produkts erklärt der Herstel-
ler, dass er die anzuwendenden Abläufe und Vorga-
ben strikt eingehalten hat und die Angaben in der
DoP damit korrekt und verlässlich sind. Die CE-
Kennzeichnung nach der BauPVo ist ähnlich wie je-
ne nach der BPR aufgebaut (siehe oben) und ent-
hält nach dem CE-Zeichen die beiden letzten Stel-
len des Jahres, in dem das Produkt erstmals CE-ge-
kennzeichnet wurde (Jahr der Markteinführung),
Name und Adresse oder codierte Bezeichnung des
Herstellers, den Identifikationscode für den Pro-
dukttyp, die Referenznummer der DoP, die Referenz
zur EAD, die Identifikationsnummer des Fremdüber-
wachers und den Verwendungszweck lt. EAD („Ab-
schottung“ bzw. „Kabelabschottung“ oder ähnlich,
wenn der Verwendungszweck auf eine Leitungsart
eingeschränkt ist).
Die DoP soll dem Anwender einen Leistungsver-
gleich der am Markt befindlichen Produkte für den
vorgesehenen Verwendungszweck ermöglichen, bei
ihm liegt aber auch die volle Verantwortung für die
Kaufentscheidung. Durch die Einführung der DoP
soll Transparenz am Markt und eine klare Zuord-
CE-Kennzeichnung