Table of Contents Table of Contents
Previous Page  583 / 1325 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 583 / 1325 Next Page
Page Background

09/14

6.3.3

Seite 12

Eignungsnachweise

6.3.3.2 Eignungsnachweise im System der BauPVo

Die Europäische Technische Bewertung (ETB)

Das „Format“ für die ETB war zum Zeitpunkt der

Abfassung dieses Kapitels noch immer nicht festge-

legt, es sind in der Zwischenzeit aber erste Produkte

mit ETBs auf dem Markt. Die herausgebende EOTA-

Stelle hat sich dabei mangels konkreter Vorgabe im

Wesentlichen an der Struktur der ETAs orientiert.Am

technischen Inhalt der ETB ändert sich vorerst ge-

genüber einer ETA nichts, da weiterhin die ETAG

026-2 als Basis der Bewertung verwendet wird, d.h.

die Prüfnormen sind dieselben wie bei der ETA und

auch die Nutzungsbedingungen etc. bleiben unver-

ändert definiert (siehe Seite 8),mit einer Ausnahme:

Da an die Stelle der „wesentlichen Anforderungen“

an Bauwerke entsprechend der Bauproduktenricht-

linie die „Basisanforderungen“ entsprechend der

BauPVo treten, wird eine Anforderung neu hinzu-

kommen – die 7. Anforderung „Nachhaltigkeit“. Al-

lerdings ist diese Basisanforderung noch in keiner

Weise im Detail ausgearbeitet und definiert, sodass

sie in absehbarer Zeit noch keine praktische Rolle

spielen wird.Möglicherweise werden Inhalte,die nur

den Hersteller betreffen (der Produkt-Spezifikati-

onsteil) in ein separates Dokument ausgelagert, so-

dass die ETB nur die für den Anwender relevanten

Angaben enthält.

Die Leistungserklärung (DoP)

Die Leistungserklärung ist das zentrale Element im

System der Eignungsnachweise der BauPVo.Die DoP

liefert Informationen über die wesentlichen Eigen-

schaften des Produkts.Der Hersteller übernimmt mit