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Eignungsnachweise
6.3.3.2 Eignungsnachweise im System der BauPVo
Die Europäische Technische Bewertung (ETB)
Das „Format“ für die ETB war zum Zeitpunkt der
Abfassung dieses Kapitels noch immer nicht festge-
legt, es sind in der Zwischenzeit aber erste Produkte
mit ETBs auf dem Markt. Die herausgebende EOTA-
Stelle hat sich dabei mangels konkreter Vorgabe im
Wesentlichen an der Struktur der ETAs orientiert.Am
technischen Inhalt der ETB ändert sich vorerst ge-
genüber einer ETA nichts, da weiterhin die ETAG
026-2 als Basis der Bewertung verwendet wird, d.h.
die Prüfnormen sind dieselben wie bei der ETA und
auch die Nutzungsbedingungen etc. bleiben unver-
ändert definiert (siehe Seite 8),mit einer Ausnahme:
Da an die Stelle der „wesentlichen Anforderungen“
an Bauwerke entsprechend der Bauproduktenricht-
linie die „Basisanforderungen“ entsprechend der
BauPVo treten, wird eine Anforderung neu hinzu-
kommen – die 7. Anforderung „Nachhaltigkeit“. Al-
lerdings ist diese Basisanforderung noch in keiner
Weise im Detail ausgearbeitet und definiert, sodass
sie in absehbarer Zeit noch keine praktische Rolle
spielen wird.Möglicherweise werden Inhalte,die nur
den Hersteller betreffen (der Produkt-Spezifikati-
onsteil) in ein separates Dokument ausgelagert, so-
dass die ETB nur die für den Anwender relevanten
Angaben enthält.
Die Leistungserklärung (DoP)
Die Leistungserklärung ist das zentrale Element im
System der Eignungsnachweise der BauPVo.Die DoP
liefert Informationen über die wesentlichen Eigen-
schaften des Produkts.Der Hersteller übernimmt mit