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09/14

6.3.3

Seite 8

Eignungsnachweise

Bei den Anwendungsbedingungen Y

1

und Y

2

wird

zwischen unterschiedlichen Temperaturbereichen

unterschieden, für welche das Produkt geeignet ist.

Für den Bereich unter null Grad Celsius wird entwe-

der bei −5 °C oder −20 °C geprüft.Zum Nachweis der

oberen Temperaturgrenze wird eine Prüftemperatur

von 70 °C verwendet. Ist das Produkt dafür nicht ge-

eignet, dürfen 60 °C verwendet werden, die Prüfdau-

er muss dann allerdings verlängert werden. Die

nachgewiesenen Grenztemperaturen werden als In-

dex angegeben, z.B.Y

1,(-20/+70) °C

. Die Angabe des Tem-

peraturindex wird zwar in der Prüfvorschrift für den

Einsatzbereich bezüglich Umgebungsbedingungen

verlangt, in der ETAG 026-2 ist diese Forderung aber

nicht explizit enthalten. Es gibt daher ETAs ohne

diese Angabe. Ist der Einsatz eines Produkts für Ab-

schottungen vorgesehen, die dauerhaft Temperatu-

ren unter –5 °C (z.B. Tiefkühlräume) oder erhöhten

Temperaturen ausgesetzt sind, wird dem Verarbeiter

geraten, sich bei fehlender Indexangabe mit dem

Produkthersteller bezüglich Eignung des Produkts

in Verbindung zu setzen.

Kapitel 2

fasst die

Prüfergebnisse

und deren

Randbedingungen zusammen und enthält ggf. wei-

tere Regeln, die zu beachten sind, z.B. ob die Zwi-

schenräume zwischen Kabeln in einem Kabelbün-

del zu füllen sind.

Kapitel 3

enthält

Informationen

, die im Wesentli-

chen nur für den Hersteller relevant sind.

Kapitel 4

listet die Annahmen auf, unter denen die

Produktbewertung

durchgeführt wurde und ent-

hält im Kapitel 4.2 eine detaillierte Beschreibung

der

Installationsmethode

(bei größerem Umfang

evtl. ausgelagert in einen Anhang).