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Eignungsnachweise
Bei den Anwendungsbedingungen Y
1
und Y
2
wird
zwischen unterschiedlichen Temperaturbereichen
unterschieden, für welche das Produkt geeignet ist.
Für den Bereich unter null Grad Celsius wird entwe-
der bei −5 °C oder −20 °C geprüft.Zum Nachweis der
oberen Temperaturgrenze wird eine Prüftemperatur
von 70 °C verwendet. Ist das Produkt dafür nicht ge-
eignet, dürfen 60 °C verwendet werden, die Prüfdau-
er muss dann allerdings verlängert werden. Die
nachgewiesenen Grenztemperaturen werden als In-
dex angegeben, z.B.Y
1,(-20/+70) °C
. Die Angabe des Tem-
peraturindex wird zwar in der Prüfvorschrift für den
Einsatzbereich bezüglich Umgebungsbedingungen
verlangt, in der ETAG 026-2 ist diese Forderung aber
nicht explizit enthalten. Es gibt daher ETAs ohne
diese Angabe. Ist der Einsatz eines Produkts für Ab-
schottungen vorgesehen, die dauerhaft Temperatu-
ren unter –5 °C (z.B. Tiefkühlräume) oder erhöhten
Temperaturen ausgesetzt sind, wird dem Verarbeiter
geraten, sich bei fehlender Indexangabe mit dem
Produkthersteller bezüglich Eignung des Produkts
in Verbindung zu setzen.
Kapitel 2
fasst die
Prüfergebnisse
und deren
Randbedingungen zusammen und enthält ggf. wei-
tere Regeln, die zu beachten sind, z.B. ob die Zwi-
schenräume zwischen Kabeln in einem Kabelbün-
del zu füllen sind.
Kapitel 3
enthält
Informationen
, die im Wesentli-
chen nur für den Hersteller relevant sind.
Kapitel 4
listet die Annahmen auf, unter denen die
Produktbewertung
durchgeführt wurde und ent-
hält im Kapitel 4.2 eine detaillierte Beschreibung
der
Installationsmethode
(bei größerem Umfang
evtl. ausgelagert in einen Anhang).