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Eignungsnachweise
6.3.3.1 Eignungsnachweise im System der BPR
Die Europäische Technische Zulassung (ETA)
Beim Europäischen Zulassungssystem für Brand-
schutzprodukte stand bis zu einem gewissen Grad
die deutsche Allgemeine bauaufsichtliche Zulas-
sung (AbZ) Pate. Es geht aber in einigen Aspekten
einen Schritt weiter:
• Die ETA umfasst nicht nur den Feuerwiderstand,
sondern alle „wesentlichen Anforderungen“ an
Bauwerke entsprechend der Bauproduktenricht-
linie.
• Die Elemente der deutschen Baustoffzulassung,z.B.
Brandverhalten und Dauerhaftigkeit, sind nicht nur
für intumeszierende Baustoffe, sondern für alle
Baustoffe bzw. Produktkomponenten verbindlich.
• Der Begriff „Produkt“ und damit der Zulassungs-
gegenstand ist in der ETA anders als in der deut-
schen Zulassung definiert:Als „Produkt“ im Sinne
der Bauproduktenrichtlinie bzw. Bauprodukten-
verordnung und damit Zulassungsgegenstand ist
das in den Handel gebrachte Produkt zu verste-
hen (z.B. eine Brandschutzdichtmasse oder ein
Brandschutzstein) und nicht die fertige Abschot-
tung wie in der AbZ.Aus diesem Produkt (aus ei-
nem oder auch einer Kombination von mehreren,
verschiedenen Produkten) wird die Abschottung
gefertigt. Diese Definition wurde allerdings erst
nach Ausstellung einer Reihe von ETAs endgültig
vereinbart, sodass es einige ETAs gibt, die an die
Struktur und Begriffsbestimmung einer deut-
schen AbZ angelehnt sind.