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09/14

6.3.3

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Eignungsnachweise

6.3.3.1 Eignungsnachweise im System der BPR

Die Europäische Technische Zulassung (ETA)

Beim Europäischen Zulassungssystem für Brand-

schutzprodukte stand bis zu einem gewissen Grad

die deutsche Allgemeine bauaufsichtliche Zulas-

sung (AbZ) Pate. Es geht aber in einigen Aspekten

einen Schritt weiter:

• Die ETA umfasst nicht nur den Feuerwiderstand,

sondern alle „wesentlichen Anforderungen“ an

Bauwerke entsprechend der Bauproduktenricht-

linie.

• Die Elemente der deutschen Baustoffzulassung,z.B.

Brandverhalten und Dauerhaftigkeit, sind nicht nur

für intumeszierende Baustoffe, sondern für alle

Baustoffe bzw. Produktkomponenten verbindlich.

• Der Begriff „Produkt“ und damit der Zulassungs-

gegenstand ist in der ETA anders als in der deut-

schen Zulassung definiert:Als „Produkt“ im Sinne

der Bauproduktenrichtlinie bzw. Bauprodukten-

verordnung und damit Zulassungsgegenstand ist

das in den Handel gebrachte Produkt zu verste-

hen (z.B. eine Brandschutzdichtmasse oder ein

Brandschutzstein) und nicht die fertige Abschot-

tung wie in der AbZ.Aus diesem Produkt (aus ei-

nem oder auch einer Kombination von mehreren,

verschiedenen Produkten) wird die Abschottung

gefertigt. Diese Definition wurde allerdings erst

nach Ausstellung einer Reihe von ETAs endgültig

vereinbart, sodass es einige ETAs gibt, die an die

Struktur und Begriffsbestimmung einer deut-

schen AbZ angelehnt sind.