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Seite 5

6.3.3

Eignungsnachweise

• Fremdüberwachung ist verpflichtend für alle Pro-

dukte, nicht nur intumeszierende, aus denen Ab-

schottungen mit Feuerwiderstand erstellt werden

– allerdings mit dem Unterschied, dass im Rah-

men der laufenden Überwachung keine Probe-

nahme vorgesehen ist.

Eine ETA kann von jeder europäischen EOTA-Stelle

ausgestellt werden.

Produkte für Abschottungen wurden im Rahmen

der Bauproduktenrichtlinie auf Basis der Leitlinie

(ETAG) 026-2 beurteilt.

Eine Europäische Technische Zulassung bildet die

Basis für die CE-Kennzeichnung des zugelassenen

Produkts. Diese Kennzeichnung drückt aus, dass das

Produkt die in der Zulassung beschriebenen Leis-

tungsmerkmale entsprechend der Bauprodukten-

richtlinie (umgesetzt in den entsprechenden Lan-

desgesetzen) hat und alle anderen relevanten Richt-

linien der EG (z.B. Chemikalienverbotsverordnung)

erfüllt.

Die Leistungsmerkmale sowie das Anwendungsge-

biet sind im Unterschied zu genormten Produkten

nicht in der CE-Kennzeichnung, sondern nur in der

ETA enthalten.Die ETA ist daher ein unverzichtbares

Dokument für den Anwender. Die CE-Kennzeich-

nung der Brandschutzprodukte enthält daher den

Hinweis „Siehe ETA-___ für relevante Eigenschaf-

ten“. Die CE-Kennzeichnung hat folgenden Aufbau

und Inhalt:

EOTA-Stelle

CE-Kennzeichnung