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6.3.3
Eignungsnachweise
• Fremdüberwachung ist verpflichtend für alle Pro-
dukte, nicht nur intumeszierende, aus denen Ab-
schottungen mit Feuerwiderstand erstellt werden
– allerdings mit dem Unterschied, dass im Rah-
men der laufenden Überwachung keine Probe-
nahme vorgesehen ist.
Eine ETA kann von jeder europäischen EOTA-Stelle
ausgestellt werden.
Produkte für Abschottungen wurden im Rahmen
der Bauproduktenrichtlinie auf Basis der Leitlinie
(ETAG) 026-2 beurteilt.
Eine Europäische Technische Zulassung bildet die
Basis für die CE-Kennzeichnung des zugelassenen
Produkts. Diese Kennzeichnung drückt aus, dass das
Produkt die in der Zulassung beschriebenen Leis-
tungsmerkmale entsprechend der Bauprodukten-
richtlinie (umgesetzt in den entsprechenden Lan-
desgesetzen) hat und alle anderen relevanten Richt-
linien der EG (z.B. Chemikalienverbotsverordnung)
erfüllt.
Die Leistungsmerkmale sowie das Anwendungsge-
biet sind im Unterschied zu genormten Produkten
nicht in der CE-Kennzeichnung, sondern nur in der
ETA enthalten.Die ETA ist daher ein unverzichtbares
Dokument für den Anwender. Die CE-Kennzeich-
nung der Brandschutzprodukte enthält daher den
Hinweis „Siehe ETA-___ für relevante Eigenschaf-
ten“. Die CE-Kennzeichnung hat folgenden Aufbau
und Inhalt:
EOTA-Stelle
CE-Kennzeichnung