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09/14

6.3.3

Seite 2

Eignungsnachweise

keit, für die nationale Regeln gelten können, die

über den Bereich dessen, was in den Prüfnachwei-

sen für das Inverkehrbringen berücksichtigt ist, hi-

nausgehen. Dies drückt sich z.B. auch im Begriff

„Bewertung“ im Gegensatz zu bisher „Zulassung“

aus. Die CE-Kennzeichnung stellt sozusagen den

„Reisepass“ für das Produkt dar, mit dem es inner-

halb der Europäischen Union frei gehandelt werden

darf.

In Österreich ändert sich in dieser Hinsicht im Ge-

gensatz zu Deutschland aber wenig. Ein Beispiel für

eine nationale Verwendungsregel sind die Vorgaben

zum Einsatz von Brandschutzprodukten bei Rohren

im Hinblick auf die nachgewiesene Rohrendkonfi-

guration (Klassifikationszusatz U/C, U/U etc.) in der

Liste ÖE.

Die Basis für eine ETB ist in Zukunft statt einer Leit-

linie (engl. ETAG – European Technical Approval

Guideline) ein Europäisches Bewertungsdokument

(engl. EAD – European Assessment Document). Es

wurde allerdings entschieden, die bestehenden

ETAGs für Brandschutzprodukte vorerst

3

ohne Ände-

rungen als EADs zu verwenden. Der Übergang von

der BPR zur BauPVo wird sich allerdings über einen

Zeitraum von einigen Jahren erstrecken. Der Grund

liegt darin, dass die bisher ausgestellten ETAs nicht

schlagartig mit 1. Juli 2013 ihre Gültigkeit verloren

haben, sondern bis zum Ablauf ihres Gültigkeitsda-

3

Die EOTA (European Organisation for Technical Assessments) hat

laut Beschluss der Europäischen Kommission bis 31.1.2016 Zeit,

eine EAD für Brandschutzprodukte zur Erstellung von Abschottun-

gen zu erstellen, abhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Man-

dat für eine harmonisierte Norm für diese Produkte erteilt wird. Ein

entsprechender Antrag wurde bereits 2012 bei der europäischen

Kommission eingereicht.