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Eignungsnachweise
keit, für die nationale Regeln gelten können, die
über den Bereich dessen, was in den Prüfnachwei-
sen für das Inverkehrbringen berücksichtigt ist, hi-
nausgehen. Dies drückt sich z.B. auch im Begriff
„Bewertung“ im Gegensatz zu bisher „Zulassung“
aus. Die CE-Kennzeichnung stellt sozusagen den
„Reisepass“ für das Produkt dar, mit dem es inner-
halb der Europäischen Union frei gehandelt werden
darf.
In Österreich ändert sich in dieser Hinsicht im Ge-
gensatz zu Deutschland aber wenig. Ein Beispiel für
eine nationale Verwendungsregel sind die Vorgaben
zum Einsatz von Brandschutzprodukten bei Rohren
im Hinblick auf die nachgewiesene Rohrendkonfi-
guration (Klassifikationszusatz U/C, U/U etc.) in der
Liste ÖE.
Die Basis für eine ETB ist in Zukunft statt einer Leit-
linie (engl. ETAG – European Technical Approval
Guideline) ein Europäisches Bewertungsdokument
(engl. EAD – European Assessment Document). Es
wurde allerdings entschieden, die bestehenden
ETAGs für Brandschutzprodukte vorerst
3
ohne Ände-
rungen als EADs zu verwenden. Der Übergang von
der BPR zur BauPVo wird sich allerdings über einen
Zeitraum von einigen Jahren erstrecken. Der Grund
liegt darin, dass die bisher ausgestellten ETAs nicht
schlagartig mit 1. Juli 2013 ihre Gültigkeit verloren
haben, sondern bis zum Ablauf ihres Gültigkeitsda-
3
Die EOTA (European Organisation for Technical Assessments) hat
laut Beschluss der Europäischen Kommission bis 31.1.2016 Zeit,
eine EAD für Brandschutzprodukte zur Erstellung von Abschottun-
gen zu erstellen, abhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Man-
dat für eine harmonisierte Norm für diese Produkte erteilt wird. Ein
entsprechender Antrag wurde bereits 2012 bei der europäischen
Kommission eingereicht.