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6.3.3
Eignungsnachweise
tums weiterverwendet werden dürfen. Es kann da-
von ausgegangen werden, dass ein Großteil der
Hersteller rechtzeitig eine Verlängerung der Gültig-
keit ihrer Zulassungen beantragt hat und daher die
meisten Zulassungen bis 2017/2018 gültig bleiben
werden. Das neue System und die neuen Begriffe
sind vor dieser Zeit daher voraussichtlich nur bei
Neuprodukten oder Erweiterungen des Anwen-
dungsbereichs von Produkten mit bestehender ETA
relevant.
Da Anwender von Brandschutzprodukten aufgrund
der geschilderten Situation in den kommenden Jah-
ren mit beiden Systemen konfrontiert sein werden,
wird im Folgenden auch auf beide Systeme näher
eingegangen.
Dem Anwender vom Hersteller der Produkte auszu-
folgende Dokumente:
System der BPR
System der BauPVo
Europäische Technische
Zulassung (ETA)
Europäische Technische
Bewertung (ETB)
Übereinstimmungszertifikat *) Leistungserklärung (DoP) **)
Technisches Datenblatt **)
Technisches Datenblatt **)
Einbauanleitung
(üblicherweise Teil des
Technischen Datenblatts)
Einbauanleitung
(üblicherweise Teil des
Technischen Datenblatts)
Sicherheitsdatenblatt
(wenn relevant)
Sicherheitsdatenblatt
(wenn relevant)
Tabelle 6.3.3-1: Auszufolgende Dokumente
*) wird von der Fremdüberwachungsstelle erstellt
**) wird vom Hersteller erstellt und von der Fremdüber-
wachungsstelle überprüft