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Seite 3

6.3.3

Eignungsnachweise

tums weiterverwendet werden dürfen. Es kann da-

von ausgegangen werden, dass ein Großteil der

Hersteller rechtzeitig eine Verlängerung der Gültig-

keit ihrer Zulassungen beantragt hat und daher die

meisten Zulassungen bis 2017/2018 gültig bleiben

werden. Das neue System und die neuen Begriffe

sind vor dieser Zeit daher voraussichtlich nur bei

Neuprodukten oder Erweiterungen des Anwen-

dungsbereichs von Produkten mit bestehender ETA

relevant.

Da Anwender von Brandschutzprodukten aufgrund

der geschilderten Situation in den kommenden Jah-

ren mit beiden Systemen konfrontiert sein werden,

wird im Folgenden auch auf beide Systeme näher

eingegangen.

Dem Anwender vom Hersteller der Produkte auszu-

folgende Dokumente:

System der BPR

System der BauPVo

Europäische Technische

Zulassung (ETA)

Europäische Technische

Bewertung (ETB)

Übereinstimmungszertifikat *) Leistungserklärung (DoP) **)

Technisches Datenblatt **)

Technisches Datenblatt **)

Einbauanleitung

(üblicherweise Teil des

Technischen Datenblatts)

Einbauanleitung

(üblicherweise Teil des

Technischen Datenblatts)

Sicherheitsdatenblatt

(wenn relevant)

Sicherheitsdatenblatt

(wenn relevant)

Tabelle 6.3.3-1: Auszufolgende Dokumente

*) wird von der Fremdüberwachungsstelle erstellt

**) wird vom Hersteller erstellt und von der Fremdüber-

wachungsstelle überprüft