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6.2.7
Brandabschnitte – Detailaus-
führungen
TRVB B 108/1991
OIB-Richtlinien 2,
2015
Abstand von Öffnungen
in Außenwänden zu
brandabschnittsbildenden
Wänden
2 m
1 m
Abstand von Außenwän-
den zu Grundstücksgrenze
ohne Ausbildung als
brandabschnittsbildende
Wände
-
2 m; 1 m mit
Kompensations-
maßnahmen
Abstände von Gebäuden
zueinander auf einem
Grundstück
Berechnung
mittels Formel
4 m; geringer als
4 m mit Kompensa-
tionsmaßnahme
Tabelle 6.2.7-1: Gegenüberstellung der wichtigsten Regelungen der TRVB B 108/1991
und der OIB-Richtlinie 2, 2015