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6.2.7

Seite 2

Brandabschnitte – Detailaus-

führungen

TRVB B 108/1991

OIB-Richtlinien 2,

2015

maximale

Brandabschnittsfläche

-

1200 m

2

andere

Nutzung (ausge-

nommen Wohnun-

gen); 1600 m

2

Büro-

nutzung

maximale größte Länge

von Brandabschnitten

-

60 m

Überstand von

brandabschnittsbildenden

Wänden über Dach

30 cm

15 cm

Größe von Türöffnungen

mit erleichterter Brand-

schutzqualifikation in

brandabschnittsbildenden

Wänden

Erleichterungen

gemäß Landes-

bauordnung

größenbeschränkt

Höhe von

brandabschnittsbildenden

Außenwandstreifen

1,50 m

1,20 m

Abstand von Öffnung in

Außenwänden an

Brandabschnittsgrenze

über Innenecken < 135°

5 m

3 m

Abstand von Öffnung in

Dächern zu höheren

Gebäudeteilen

5 m

4 m