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Brandabschnitte – Detailaus-
führungen
TRVB B 108/1991
OIB-Richtlinien 2,
2015
maximale
Brandabschnittsfläche
-
1200 m
2
andere
Nutzung (ausge-
nommen Wohnun-
gen); 1600 m
2
Büro-
nutzung
maximale größte Länge
von Brandabschnitten
-
60 m
Überstand von
brandabschnittsbildenden
Wänden über Dach
30 cm
15 cm
Größe von Türöffnungen
mit erleichterter Brand-
schutzqualifikation in
brandabschnittsbildenden
Wänden
Erleichterungen
gemäß Landes-
bauordnung
größenbeschränkt
Höhe von
brandabschnittsbildenden
Außenwandstreifen
1,50 m
1,20 m
Abstand von Öffnung in
Außenwänden an
Brandabschnittsgrenze
über Innenecken < 135°
5 m
3 m
Abstand von Öffnung in
Dächern zu höheren
Gebäudeteilen
5 m
4 m