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6.2.7

Brandabschnitte – Detailaus-

führungen

6.2.7 Detailausführungen

Detailausführungen der Größe und Abstände von

Öffnungen in Brandabschnittsgrenzen sind in den

jeweiligen Bauvorschriften geregelt. Einige wichtige

Anforderungen bei speziellen Brandabschnittsan-

ordnungen, wie z.B.

• Brandabschnittsbildung über der Dachhaut,

• Brandabschnittsbildung über Inneneckbereiche,

• Brandabschnittsbildung zu höheren Gebäudetei-

len etc.,

sind in der Tabelle 6.2.7-1 bezogen auf die TRVB B

108/1991 und die OIB-Richtlinien 2015 gegenüber-

gestellt.