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6.2.7
Brandabschnitte – Detailaus-
führungen
6.2.7 Detailausführungen
Detailausführungen der Größe und Abstände von
Öffnungen in Brandabschnittsgrenzen sind in den
jeweiligen Bauvorschriften geregelt. Einige wichtige
Anforderungen bei speziellen Brandabschnittsan-
ordnungen, wie z.B.
• Brandabschnittsbildung über der Dachhaut,
• Brandabschnittsbildung über Inneneckbereiche,
• Brandabschnittsbildung zu höheren Gebäudetei-
len etc.,
sind in der Tabelle 6.2.7-1 bezogen auf die TRVB B
108/1991 und die OIB-Richtlinien 2015 gegenüber-
gestellt.