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06/15

Seite 31

3.3.1

Brandschutzevaluierung

Abschließend muss noch evaluiert werden, ob alle

Voraussetzungen für einen etwaigen Feuerwehrein-

satz gegeben sind. So z.B. die Feuerwehrzufahrten,

Feuerwehraufstellungs- und -bewegungsflächen ge-

mäß TRVB F 134/1987 „Flächen für die Feuerwehr

auf Grundstücken“ oder das Löschwassermanage-

ment gemäß ÖBFV-RL VB-01

Die Löschwasserver-

sorgung

sowie TRVB F 137/2003 „Löschwasserbe-

darf“ bzw. die ÖBVF-RLVB-05

Löschmittelbedarf für

Betriebsanlagen

.

13

13

Vgl. zu den Einrichtungen zur Unterstützung der Feuerwehr auch

Kapitel 8.4.