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3.3.1
Brandschutzevaluierung
Abschließend muss noch evaluiert werden, ob alle
Voraussetzungen für einen etwaigen Feuerwehrein-
satz gegeben sind. So z.B. die Feuerwehrzufahrten,
Feuerwehraufstellungs- und -bewegungsflächen ge-
mäß TRVB F 134/1987 „Flächen für die Feuerwehr
auf Grundstücken“ oder das Löschwassermanage-
ment gemäß ÖBFV-RL VB-01
„
Die Löschwasserver-
sorgung
“
sowie TRVB F 137/2003 „Löschwasserbe-
darf“ bzw. die ÖBVF-RLVB-05
„
Löschmittelbedarf für
Betriebsanlagen
“
.
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Vgl. zu den Einrichtungen zur Unterstützung der Feuerwehr auch
Kapitel 8.4.