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Brandschutzevaluierung
TRVB 117 O/2010 „Betrieblicher Brandschutz – Aus-
bildung“, TRVB O 119/2006 „Betriebsbrandschutz –
Organisation“ und TRVB O 120/2006 „Betriebsbrand-
schutz – Eigenkontrolle – Kontrollplan“ bieten Infor-
mationen bezüglich der Ausbildung von Brand-
schutzpersonal (Brandschutzwarte, -beauftragte,
Gruppen und Interventionsdienste) sowie zur Orga-
nisation und den Kontrollen in Betrieben. Die TRVB
121/2014 „Brandschutzpläne“ regelt Form und In-
halt von Brandschutzplänen. Auch in einigen Richt-
linien des Österreichischen Bundesfeuerwehrver-
bandes finden sich wichtige Informationen über die
Organisation des Brandschutzes.
Beim organisatorischen Brandschutz geht es darum,
zunächst einige grundlegende Verhaltensregeln zu
definieren. Dies sollte in Form einer Brandschutzord-
nung gemacht werden, die die wichtigsten Informa-
tionen für alle verständlich macht,und so gehalten ist,
dass sich alle möglichst leicht daran halten können.
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Die nächste wesentliche Informationsquelle für alle
ist der betriebsinterne Brandalarmplan, der die Alar-
mierung regelt. Er legt fest, was beim Entdecken ei-
nes Brandes oder bei Auslösung eines Brandalarms
durch die Brandmeldeanlage zu tun ist.
Sowohl die Brandschutzordnung als auch der Brand-
alarmplan sollen regelmäßig kommuniziert und ge-
übt werden.
Zusätzlich zu den Informations- und Unterweisungs-
pflichten müssen natürlich auch die regelmäßigen
Wartungsarbeiten durchgeführt und kontrolliert wer-
den.
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Zum organisatorischen Brandschutz vgl. auch Kapitel 9.
Organisatorischer
Brandschutz
Brandschutzordnung
Betriebsinterner
Brandalarmplan
Wartungsarbeiten