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06/15

3.3.1

Seite 26

Brandschutzevaluierung

TRVB 117 O/2010 „Betrieblicher Brandschutz – Aus-

bildung“, TRVB O 119/2006 „Betriebsbrandschutz –

Organisation“ und TRVB O 120/2006 „Betriebsbrand-

schutz – Eigenkontrolle – Kontrollplan“ bieten Infor-

mationen bezüglich der Ausbildung von Brand-

schutzpersonal (Brandschutzwarte, -beauftragte,

Gruppen und Interventionsdienste) sowie zur Orga-

nisation und den Kontrollen in Betrieben. Die TRVB

121/2014 „Brandschutzpläne“ regelt Form und In-

halt von Brandschutzplänen. Auch in einigen Richt-

linien des Österreichischen Bundesfeuerwehrver-

bandes finden sich wichtige Informationen über die

Organisation des Brandschutzes.

Beim organisatorischen Brandschutz geht es darum,

zunächst einige grundlegende Verhaltensregeln zu

definieren. Dies sollte in Form einer Brandschutzord-

nung gemacht werden, die die wichtigsten Informa-

tionen für alle verständlich macht,und so gehalten ist,

dass sich alle möglichst leicht daran halten können.

11

Die nächste wesentliche Informationsquelle für alle

ist der betriebsinterne Brandalarmplan, der die Alar-

mierung regelt. Er legt fest, was beim Entdecken ei-

nes Brandes oder bei Auslösung eines Brandalarms

durch die Brandmeldeanlage zu tun ist.

Sowohl die Brandschutzordnung als auch der Brand-

alarmplan sollen regelmäßig kommuniziert und ge-

übt werden.

Zusätzlich zu den Informations- und Unterweisungs-

pflichten müssen natürlich auch die regelmäßigen

Wartungsarbeiten durchgeführt und kontrolliert wer-

den.

11

Zum organisatorischen Brandschutz vgl. auch Kapitel 9.

Organisatorischer

Brandschutz

Brandschutzordnung

Betriebsinterner

Brandalarmplan

Wartungsarbeiten