

06/15
3.3.1
Seite 24
Brandschutzevaluierung
j. Tür- und Toranlagen
• Feststellanlagen für Brandschutz- und
Rauchabschlüsse
• Elektrisch betriebene Feststellvorrichtungen
für Drehflügeltüren
• Schlösser und Baubeschläge, Drücker
Findet man in einem Objekt im Verlauf eines
Brandabschnittes Tür- und Toranlagen vor, so ist ein
wichtiger Bestandteil die sogenannte Feststellanlage
für Brandschutz- und Rauchabschlüsse. Sie dient
dazu, eine Öffnung im Brandabschnitt z.B. für Trans-
portwege freizuhalten und den Brandabschnitt erst
dann wieder zu verschließen, wenn der Brandfall
eintritt. Die Bestimmungen für diese Anlagen sind
der TRVB B 148/1984 „Feststellanlagen für Brand-
und Rauchabschlüsse“ oder der ÖNORM EN 1155
„Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch betriebe-
ne Feststellvorrichtungen für Drehflügeltüren – An-
forderungen und Prüfverfahren“ zu entnehmen.
Organisatorischer Brandschutz
a. Brandschutzordnung
b. Brandschutzpläne
c. Brandalarmplan bzw. Räumungsübungen
d. Unterweisung und Information der Arbeit-
nehmer
e. Warnen, Aufklären, Informieren, Unter-
weisen, Schützen