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06/15

3.3.1

Seite 24

Brandschutzevaluierung

j. Tür- und Toranlagen

• Feststellanlagen für Brandschutz- und

Rauchabschlüsse

• Elektrisch betriebene Feststellvorrichtungen

für Drehflügeltüren

• Schlösser und Baubeschläge, Drücker

Findet man in einem Objekt im Verlauf eines

Brandabschnittes Tür- und Toranlagen vor, so ist ein

wichtiger Bestandteil die sogenannte Feststellanlage

für Brandschutz- und Rauchabschlüsse. Sie dient

dazu, eine Öffnung im Brandabschnitt z.B. für Trans-

portwege freizuhalten und den Brandabschnitt erst

dann wieder zu verschließen, wenn der Brandfall

eintritt. Die Bestimmungen für diese Anlagen sind

der TRVB B 148/1984 „Feststellanlagen für Brand-

und Rauchabschlüsse“ oder der ÖNORM EN 1155

„Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch betriebe-

ne Feststellvorrichtungen für Drehflügeltüren – An-

forderungen und Prüfverfahren“ zu entnehmen.

Organisatorischer Brandschutz

a. Brandschutzordnung

b. Brandschutzpläne

c. Brandalarmplan bzw. Räumungsübungen

d. Unterweisung und Information der Arbeit-

nehmer

e. Warnen, Aufklären, Informieren, Unter-

weisen, Schützen