Table of Contents Table of Contents
Previous Page  247 / 1325 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 247 / 1325 Next Page
Page Background

06/15

3.3.1

Seite 20

Brandschutzevaluierung

tel genannt werden. Sprinkleranlagen sind nach der

ÖNORM EN 12845 „Ortsfeste Brandbekämpfungsanla-

gen – Automatische Sprinkleranlagen – Planung, In-

stallation und Instandhaltung“ zu evaluieren,dieTRVB

127 S/2011 „Sprinkleranlagen“ stellt eine Ergänzung

zu dieser Norm dar.

Auch die Erweiterten Automatischen Löschhilfean-

lagen (EAL) sollen hier behandelt werden. EAL sind

wie Sprinkleranlagen aufgebaut, haben aber deut-

lich reduzierte Anforderungen hinsichtlich aller An-

lagenparameter. Diese sind in der TRVB 127 S/2011

„Sprinkleranlagen“ enthalten.

CO

2

-Löschanlagen sollen den Brand in der Entste-

hungsphase löschen und setzen den Sauerstoff mit

Hilfe von CO

2

auf einenWert herab, der denVerbren-

nungsvorgang unmöglich macht. Die gültige Vor-

schrift in diesem Fall ist die TRVB S 140/1984 „CO

2

-

Löschanlagen“. Diese regelt nicht nur die Anlagen-

spezifika, sondern auch die Voraussetzungen an die

Baulichkeiten an sich.

Achtung

In kleinen, engen und schlecht lüftbaren Räumen ist

die Verwendung von CO

2

-Löschern unzulässig.

10

Automatische Löschanlagen mit gasförmigen Son-

derlöschmitteln auf Basis von Inertgas sind Raumflu-

tungslöschanlagen, deren Funktionsweise analog

den CO

2

-Löschanlagen auf dem Prinzip der Sauer-

stoffverdrängung beruht. Chemische Löschanlagen

unter Verwendung von aktiven Löschgasen (wie in

Vergangenheit z.B. Halon) entfalten ihre Wirkung

10

§ 42 Abs. 2 Z 2 Lit. b AStV, März 2015. Siehe dazu Kapitel 8.2.2.3.

CO

2

-Löschanlagen

Automatische

Löschanlagen