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09/13

Seite 15

3.3.1

Brandschutzevaluierung

Brandrauch-Absauganlagen (bzw. Brandrauchver-

dünnungsanlagen) stellen mechanische Entlüf-

tungsanlagen dar und sind in der ÖNORM H 6029

„Lüftungstechnische Anlage – Brandrauchabsaug-

Anlagen“ geregelt. Weitere Regelungen finden sich

in der TRVB 125 S/2010

Rauch- und Wärmeabzugs-

anlagen

. Sie dienen der Rauchfreihaltung des zum

Flüchten benötigten Luftraumes sowie der Begren-

zung der Temperatur der Brandgase.

Druckbelüftungsanlagen stellen hingegen die

Rauchfreiheit in definierten und begrenzten bauli-

chen Bereichen sicher.Durch leistungsstarkeVentila-

toren werden Druckgradienten aufgebaut, die be-

stimmte Bereiche gegen das Einströmen von Brand-

gasen schützen sollen. Diese Anlagen werden nach

den Bestimmungen der TRVB S 112/2004 „Druckbe-

lüftungsanlagen“ ausgeführt.

Lüftungstechnische Anlagen, die nicht der Weiterlei-

tung von Brandgasen dienen,sondern nur der Belüf-

tung des Objektes mit Frischluft, sind aufgrund ihrer

meistens vorhandenen Durchdringungen von

Brandabschnitten ebenso zu evaluieren. Das Ele-

ment, das denVerschluss der Brandabschnittsgrenze

sicherstellt, meistens eine Brandschutzklappe, ist

dabei auf ihre Ordnungsmäßigkeit analog zu allen

vorher genannten Anlagen zu prüfen.Zu berücksich-

tigen sind die Normen ÖNORM H 6025 „Lüftungs-

technische Anlagen – Brandschutzklappen – (BSK)

– Nationale Ergänzungen zu ÖNORM EN 1366-2,

ÖNORM EN 13501-3 und ÖNORM EN 15650“,ÖNORM

H 6027 „Lüftungstechnische Anlagen – Feuerschutz-

abschlüsse in Lüftungsleitungen auf Basis intumes-

zierender Materialien mit mechanischem oder ohne

mechanisches Verschlusselement – Verwendung

Brandrauch-

Absauganlagen

Druckbelüftungs-

anlagen