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3.3.1
Brandschutzevaluierung
Brandrauch-Absauganlagen (bzw. Brandrauchver-
dünnungsanlagen) stellen mechanische Entlüf-
tungsanlagen dar und sind in der ÖNORM H 6029
„Lüftungstechnische Anlage – Brandrauchabsaug-
Anlagen“ geregelt. Weitere Regelungen finden sich
in der TRVB 125 S/2010
„
Rauch- und Wärmeabzugs-
anlagen
“
. Sie dienen der Rauchfreihaltung des zum
Flüchten benötigten Luftraumes sowie der Begren-
zung der Temperatur der Brandgase.
Druckbelüftungsanlagen stellen hingegen die
Rauchfreiheit in definierten und begrenzten bauli-
chen Bereichen sicher.Durch leistungsstarkeVentila-
toren werden Druckgradienten aufgebaut, die be-
stimmte Bereiche gegen das Einströmen von Brand-
gasen schützen sollen. Diese Anlagen werden nach
den Bestimmungen der TRVB S 112/2004 „Druckbe-
lüftungsanlagen“ ausgeführt.
Lüftungstechnische Anlagen, die nicht der Weiterlei-
tung von Brandgasen dienen,sondern nur der Belüf-
tung des Objektes mit Frischluft, sind aufgrund ihrer
meistens vorhandenen Durchdringungen von
Brandabschnitten ebenso zu evaluieren. Das Ele-
ment, das denVerschluss der Brandabschnittsgrenze
sicherstellt, meistens eine Brandschutzklappe, ist
dabei auf ihre Ordnungsmäßigkeit analog zu allen
vorher genannten Anlagen zu prüfen.Zu berücksich-
tigen sind die Normen ÖNORM H 6025 „Lüftungs-
technische Anlagen – Brandschutzklappen – (BSK)
– Nationale Ergänzungen zu ÖNORM EN 1366-2,
ÖNORM EN 13501-3 und ÖNORM EN 15650“,ÖNORM
H 6027 „Lüftungstechnische Anlagen – Feuerschutz-
abschlüsse in Lüftungsleitungen auf Basis intumes-
zierender Materialien mit mechanischem oder ohne
mechanisches Verschlusselement – Verwendung
Brandrauch-
Absauganlagen
Druckbelüftungs-
anlagen