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3.3.1
Brandschutzevaluierung
ko birgt, in das von Brand betroffene Stockwerk zu
gelangen,da vielleicht flüchtende Personen aus dem
Stockwerk trotzdem den Aufzug gerufen haben. Soll-
te die Brandebene verraucht sein, kann dies zu Be-
hinderungen der Türschließsensoren führen! Um
solche Gefahren auszuschließen, können Aufzüge
auch über die Brandfallsteuerung der Brandmelde-
zentrale gesteuert werden. In diesen Fällen, muss
diese Brandfallsteuerung auch evaluiert werden
(ÖNORM EN 81-73
„
Sicherheitsregeln für die Kon-
struktion und den Einbau von Aufzügen – Besondere
Anwendung für Personen- und Lastenaufzüge – Teil
73:Verhalten von Aufzügen im Brandfall
“
).
b. Blitzschutzanlagen
• Blitzschutzanlagen
Zu Blitzschutzanlagen sind Abnahme-, Wartungs-,
Überprüf- und Inspektionsnachweise zu prüfen und
es ist zu evaluieren, ob daraus ein mangelfreier Be-
stand abgeleitet werden kann. Da nicht alle Elemen-
te der Blitzschutzanlage sichtbar sein werden, ist ei-
ne geeignete Dokumentation umso wichtiger (OVE/
ÖNORM EN 62305 „Blitzschutz“).
c. Brandmeldeanlagen und Brandfallsteuerung
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• Brandmeldeanlagen
• Brandfallsteuerungen
Brandmeldeanlagen dienen der Früherkennung und
spielen somit eine sehr wichtige Rolle beim Personen-
und Sachwertschutz. Es gibt eine Vielzahl an Herstel-
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Zum Thema Brandmeldeanlagen vgl. auch Kapitel 8.1.