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09/13

Seite 13

3.3.1

Brandschutzevaluierung

ko birgt, in das von Brand betroffene Stockwerk zu

gelangen,da vielleicht flüchtende Personen aus dem

Stockwerk trotzdem den Aufzug gerufen haben. Soll-

te die Brandebene verraucht sein, kann dies zu Be-

hinderungen der Türschließsensoren führen! Um

solche Gefahren auszuschließen, können Aufzüge

auch über die Brandfallsteuerung der Brandmelde-

zentrale gesteuert werden. In diesen Fällen, muss

diese Brandfallsteuerung auch evaluiert werden

(ÖNORM EN 81-73

Sicherheitsregeln für die Kon-

struktion und den Einbau von Aufzügen – Besondere

Anwendung für Personen- und Lastenaufzüge – Teil

73:Verhalten von Aufzügen im Brandfall

).

b. Blitzschutzanlagen

• Blitzschutzanlagen

Zu Blitzschutzanlagen sind Abnahme-, Wartungs-,

Überprüf- und Inspektionsnachweise zu prüfen und

es ist zu evaluieren, ob daraus ein mangelfreier Be-

stand abgeleitet werden kann. Da nicht alle Elemen-

te der Blitzschutzanlage sichtbar sein werden, ist ei-

ne geeignete Dokumentation umso wichtiger (OVE/

ÖNORM EN 62305 „Blitzschutz“).

c. Brandmeldeanlagen und Brandfallsteuerung

7

• Brandmeldeanlagen

• Brandfallsteuerungen

Brandmeldeanlagen dienen der Früherkennung und

spielen somit eine sehr wichtige Rolle beim Personen-

und Sachwertschutz. Es gibt eine Vielzahl an Herstel-

7

Zum Thema Brandmeldeanlagen vgl. auch Kapitel 8.1.