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3.3.1
Brandschutzevaluierung
• Ausgänge
Um den Status eines Objektes hinsichtlich der
Fluchtwegsausgestaltung evaluieren zu können,sind
sämtliche fluchtwegsrelevanten Elemente dieses
Objektes hinsichtlich der SOLL- und der IST-Situati-
on zu erheben, zu dokumentieren und einander ge-
genüber zu stellen.
Analog zur Evaluierung der Brandabschnittsbildung
ist zu prüfen,ob die Geometrie der aktuell bestehen-
den Fluchtwege mit dem gültigen Konsens überein-
stimmt. Hierzu sind allenfalls vorliegende aktuelle
Bestandsdokumente mit der Dokumentation zum
Bauwerk zu vergleichen.
Für die Evaluierung von Flucht- und Rettungswegen
kann es von Bedeutung sein, die geplanten bzw. ak-
tuellen Belegungszahlen des jeweiligen Objektes
bzw. die Nutzungen einzelner Objektbereiche zu
hinterfragen, da dadurch die Anforderungen an die
Fluchtwegs- und Rettungswegskapazitäten maßgeb-
lich beeinflusst werden können.
Im Falle des Abweichens ist die Zulässigkeit dieser
Abweichung unter Berücksichtigung des einschlägi-
gen Regelwerks zu prüfen. Je nach Ergebnis dieser
Prüfung ist entweder eine Auswechslungsplanung
oder aber eine grundsätzliche Umplanung der
Fluchtwege vorzunehmen.
Können zu einzelnen Stoffen der Oberflächen von
Flucht- und Rettungswegen keine hinreichenden
Nachweise festgestellt werden, dass diese Stoffe den
einzuhaltenden Anforderungen entsprechen, so ist
im Zweifel von einem Mangel auszugehen.
Belegungszahlen