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Seite 11

3.3.1

Brandschutzevaluierung

• Ausgänge

Um den Status eines Objektes hinsichtlich der

Fluchtwegsausgestaltung evaluieren zu können,sind

sämtliche fluchtwegsrelevanten Elemente dieses

Objektes hinsichtlich der SOLL- und der IST-Situati-

on zu erheben, zu dokumentieren und einander ge-

genüber zu stellen.

Analog zur Evaluierung der Brandabschnittsbildung

ist zu prüfen,ob die Geometrie der aktuell bestehen-

den Fluchtwege mit dem gültigen Konsens überein-

stimmt. Hierzu sind allenfalls vorliegende aktuelle

Bestandsdokumente mit der Dokumentation zum

Bauwerk zu vergleichen.

Für die Evaluierung von Flucht- und Rettungswegen

kann es von Bedeutung sein, die geplanten bzw. ak-

tuellen Belegungszahlen des jeweiligen Objektes

bzw. die Nutzungen einzelner Objektbereiche zu

hinterfragen, da dadurch die Anforderungen an die

Fluchtwegs- und Rettungswegskapazitäten maßgeb-

lich beeinflusst werden können.

Im Falle des Abweichens ist die Zulässigkeit dieser

Abweichung unter Berücksichtigung des einschlägi-

gen Regelwerks zu prüfen. Je nach Ergebnis dieser

Prüfung ist entweder eine Auswechslungsplanung

oder aber eine grundsätzliche Umplanung der

Fluchtwege vorzunehmen.

Können zu einzelnen Stoffen der Oberflächen von

Flucht- und Rettungswegen keine hinreichenden

Nachweise festgestellt werden, dass diese Stoffe den

einzuhaltenden Anforderungen entsprechen, so ist

im Zweifel von einem Mangel auszugehen.

Belegungszahlen