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09/13

3.3.1

Seite 8

Brandschutzevaluierung

einzelne Bauteile auch in den jeweiligen objektbe-

zogenen Unterlagen, wie etwa Bescheiden, ausge-

wiesen sein. Die jeweils zu erreichende Feuerwider-

standsklasse kann – in Abhängigkeit von den ver-

wendeten Bauprodukten – durch unterschiedliche

technische Maßnahmen erreicht werden,von Brand-

schutzisolierungen über lediglich teilweise Ausnut-

zungen der zulässigen Spannungen oder auch nur

durch geeignete konstruktive Ausführung in Mauer-

werks- oder Stahlbetonbauweise.

In welcher konkreten Bauweise das Tragwerk ausge-

führt und in welcher Form dem Brandschutz des

Tragwerkes Rechnung getragen wurde und vor al-

lem, in welchem aktuellen Zustand sich die jeweili-

gen Brandschutzmaßnahmen darstellen (IST-Situati-

on), ist auf Basis von objektbezogenen Unterlagen

sowie einer repräsentativen Begehung festzustellen.

Ob im konkreten Anlassfall eine bestimmte Brand-

schutzisolierung den für die jeweilige Feuerwider-

standsklasse festgelegten Anforderungen tatsächlich

entspricht, kann nur durch geeignete Prüfzeugnisse

der verwendeten Materialien und durch stichpro-

benweise Überprüfung der Einhaltung der Verarbei-

tungsvorschriften festgestellt werden.

Da im Rahmen der brandschutztechnischen Bemes-

sung die zulässigen Spannungen lediglich teilweise

ausgenutzt worden sein könnten,ist die Einsichtnah-

me in die statischen Berechnungsunterlagen emp-

fehlenswert.

Hinsichtlich bestehender Brandschutzisolierungen

ist – in Abhängigkeit des Alters dieser Brandschutzi-

solierungen – auf den Bestand von Schadstoffen

Brandschutz-

isolierung