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Seite 19

3.3.1

Brandschutzevaluierung

• Wassersprühflutanlagen

• Wassernebellöschanlagen

• Schaumlöschanlagen

• Funkenlöschanlagen für organische Späne

und Stäube

• Erweiterte Automatische Löschhilfeanlagen

• Sprinkleranlagen

• CO

2

-Löschanlagen

• Automatische Löschanlagen, gasförmige Son-

derlöschmittel

Hier ist zu überprüfen,welcheAnlagendaten der Lösch-

anlage vorweg verfügbar sind. Dimensionierungsbe-

rechnungen, Bedienungsanleitungen und schon vor-

handene Abnahme-, Überprüfungs-,Wartungs- und In-

spektionsnachweise geben Auskunft darüber, ob die

jeweilige Löschanlage in diesem konkreten Fall die

Eignung besitzt,denVorschriften Genüge zu tun.

Nach Überprüfung der vorhin genannten Bestands-

dokumentation wird eine Begehung der Anlage un-

umgänglich sein, um letztendlich den Abgleich mit

allen objektspezifischen Unterlagen, Rechtsnormen

bzw. technischen Normen und Richtlinien abschlie-

ßen zu können.

Sprinkleranlagen, deren Aufgabe die frühzeitige Ein-

dämmung des Brandes noch im Entstehungsstadium

ist,sollen der Einfachheit halber auch in diesem Kapi-

Anlagendaten

Begehung

Sprinkleranlagen