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3.3.1
Brandschutzevaluierung
hingegen durch Wärmeentzug aus der Flamme und
sind für Personen aufgrund der unterbleibenden
Sauerstoffverdrängung weniger kritisch. Durch das
Verbot von Halon kommt auf diesem Gebiet eine
Vielzahl von verschiedenen Gasen zum Einsatz. Sol-
che Anlagen sind in der TRVB S 152/1996 „Automati-
sche Löschanlagen – Gasförmige Löschmittel“ gere-
gelt.
Sauerstoffreduktionsanlagen stellen eigentlich kei-
ne Löschanlagen, sondern Brandverhinderungsanla-
gen dar, werden aber der Einfachheit halber auch
hier behandelt. Diese Anlagen setzten in definiert
abgegrenzten Bereichen eines Objektes den Sauer-
stoffgehalt durch Zugabe von Stickstoff so weit her-
ab, dass die Umgebungsatmosphäre keine ausrei-
chenden Bedingungen für eine Brandentstehung
mehr bietet. Die Evaluierung ist hier unter den Ge-
sichtspunkten der TRVB S 155/2008 „Anforderungen
an Ausführung, Errichtung und Betrieb von Sauer-
stoffreduktionsanlagen (SRA) mit Stickstoff in Ge-
bäuden aus brandschutztechnischer Sicht“ durchzu-
führen.
Funkenlöschanlagen für organische Späne und
Stäube sind Sonderlöschanlagen, die hauptsächlich
in gewerblichen bzw. Produktionsbetrieben zum
Einsatz kommen. Überall dort, wo als Nebenprodukt
des Betriebes organische Späne und Stäube entste-
hen, werden diese Anlagen benötigt. Geregelt wer-
den sie in der TRVB S 103/1990 „Funkenlöschanla-
gen für organische Späne und Stäube“.
Weiters sind noch Schaumlöschanlagen, Wasserne-
bellöschanlagen, Wassersprühflutanlagen und Pul-
verlöschanlagen anzuführen, wobei die jeweiligen
Sauerstoffreduktions-
anlagen
Funkenlöschanlagen