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Seite 21

3.3.1

Brandschutzevaluierung

hingegen durch Wärmeentzug aus der Flamme und

sind für Personen aufgrund der unterbleibenden

Sauerstoffverdrängung weniger kritisch. Durch das

Verbot von Halon kommt auf diesem Gebiet eine

Vielzahl von verschiedenen Gasen zum Einsatz. Sol-

che Anlagen sind in der TRVB S 152/1996 „Automati-

sche Löschanlagen – Gasförmige Löschmittel“ gere-

gelt.

Sauerstoffreduktionsanlagen stellen eigentlich kei-

ne Löschanlagen, sondern Brandverhinderungsanla-

gen dar, werden aber der Einfachheit halber auch

hier behandelt. Diese Anlagen setzten in definiert

abgegrenzten Bereichen eines Objektes den Sauer-

stoffgehalt durch Zugabe von Stickstoff so weit her-

ab, dass die Umgebungsatmosphäre keine ausrei-

chenden Bedingungen für eine Brandentstehung

mehr bietet. Die Evaluierung ist hier unter den Ge-

sichtspunkten der TRVB S 155/2008 „Anforderungen

an Ausführung, Errichtung und Betrieb von Sauer-

stoffreduktionsanlagen (SRA) mit Stickstoff in Ge-

bäuden aus brandschutztechnischer Sicht“ durchzu-

führen.

Funkenlöschanlagen für organische Späne und

Stäube sind Sonderlöschanlagen, die hauptsächlich

in gewerblichen bzw. Produktionsbetrieben zum

Einsatz kommen. Überall dort, wo als Nebenprodukt

des Betriebes organische Späne und Stäube entste-

hen, werden diese Anlagen benötigt. Geregelt wer-

den sie in der TRVB S 103/1990 „Funkenlöschanla-

gen für organische Späne und Stäube“.

Weiters sind noch Schaumlöschanlagen, Wasserne-

bellöschanlagen, Wassersprühflutanlagen und Pul-

verlöschanlagen anzuführen, wobei die jeweiligen

Sauerstoffreduktions-

anlagen

Funkenlöschanlagen