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Seite 29

3.3.1

Brandschutzevaluierung

b. Beherbergungsstätten und Hotels

c. Büro- und Wohngebäude

d. Garagen

e. Hochhäuser

f. Krankenanstalten und Pflegeheime

g. Lager

h. Transport

i. Schulen

j. Veranstaltungsstätten

k. Verkaufsstätten

l. Anlagen gemäß besonderer Rechtsnormen

(z.B. Wasser-, Forst-, Mineralrohstoffgesetz)

Jede Brandschutzevaluierung muss gegebenenfalls

besondere Nutzungsaspekte von Gebäuden berück-

sichtigen.

12

Diese treten etwa bei folgenden Nut-

zungsarten auf: Baustellen,Beherbergungsstätten und

Hotels, Büro- und Wohngebäude, Garagen, Hochhäu-

ser, Krankenanstalten und Pflegeheime, Lager, Trans-

port, Schulen, Veranstaltungs- und Verkaufsstätten,

Wasser-, Forst-, Berg- und sonstige Einrichtungen.

In diesen Fällen sind besondere bauliche,technische

und organisatorische Brandschutzvorkehrungen zu

treffen, die großteils in den TRVB N-Serien, den Bau-

12

Zu Gebäuden mit besonderen Anforderungen vgl. auch Kapitel 7.

Nutzungsarten