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3.3.1
Brandschutzevaluierung
b. Beherbergungsstätten und Hotels
c. Büro- und Wohngebäude
d. Garagen
e. Hochhäuser
f. Krankenanstalten und Pflegeheime
g. Lager
h. Transport
i. Schulen
j. Veranstaltungsstätten
k. Verkaufsstätten
l. Anlagen gemäß besonderer Rechtsnormen
(z.B. Wasser-, Forst-, Mineralrohstoffgesetz)
Jede Brandschutzevaluierung muss gegebenenfalls
besondere Nutzungsaspekte von Gebäuden berück-
sichtigen.
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Diese treten etwa bei folgenden Nut-
zungsarten auf: Baustellen,Beherbergungsstätten und
Hotels, Büro- und Wohngebäude, Garagen, Hochhäu-
ser, Krankenanstalten und Pflegeheime, Lager, Trans-
port, Schulen, Veranstaltungs- und Verkaufsstätten,
Wasser-, Forst-, Berg- und sonstige Einrichtungen.
In diesen Fällen sind besondere bauliche,technische
und organisatorische Brandschutzvorkehrungen zu
treffen, die großteils in den TRVB N-Serien, den Bau-
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Zu Gebäuden mit besonderen Anforderungen vgl. auch Kapitel 7.
Nutzungsarten