Table of Contents Table of Contents
Previous Page  255 / 1325 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 255 / 1325 Next Page
Page Background

06/15

3.3.1

Seite 28

Brandschutzevaluierung

Auch die brennbaren Stoffe in einem Objekt müssen

evaluiert werden. In erster Linie müssen natürlich

besonders gefährliche Stoffe bzw. Materialien und

Zubereitungen identifiziert werden, und des Weite-

ren geben die brennbaren Stoffe bzw. Materialien

Aufschluss über die Brandlast in Gebäuden. Da Aus-

stattungsmaterialien immer von den jeweiligen Be-

nutzern und Betreibern ausgesucht werden können

und es keine konkreten Vorschriften über die Be-

schaffenheit eines Tisches gibt, können somit hohe

Brandlasten durch Ausstattungsmaterialien erzeugt

werden. Es gibt zwar Normen über das Brandverhal-

ten von Ausstattungsmaterialien (Hervorzuheben

sind die ÖNORM B 3820 „Brandverhalten von Vor-

hängen“, die ÖNORM B 3822 „Brandverhalten von

Ausstattungsmaterialien; Dekorationsartikel; Prüfung

und Anforderungen“ und die ÖNORM B 3825

„Brandverhalten von Ausstattungsmaterialien – Prü-

fung und Klassifizierung von Möbelbezügen“), nicht

aber über eine zulässige Verwendung.

Anders verhält es sich naturgemäß mit brand- und

explosionsgefährdeten Stoffen. Diese sind nach

TRVB A 101/1967 „Grundlagen für die Beurteilung

der Brand- und Explosionsgefährlichkeit“ evaluiert

worden, um eine richtige Handhabung sicherzustel-

len. Des Weiteren werden bestimmte flüssige, gasför-

mige oder pyrotechnische Stoffe in eigenen Geset-

zen oder Verordnungen geregelt (VbF,ÖVGW-TR Gas,

VEXAT und PyroTG).

Besondere Nutzungen von Bauwerken, Bauteilen und

Infrastruktur

a. Baustellen

Brand-/explosions-

gefährdete Stoffe