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Brandschutzevaluierung
Auch die brennbaren Stoffe in einem Objekt müssen
evaluiert werden. In erster Linie müssen natürlich
besonders gefährliche Stoffe bzw. Materialien und
Zubereitungen identifiziert werden, und des Weite-
ren geben die brennbaren Stoffe bzw. Materialien
Aufschluss über die Brandlast in Gebäuden. Da Aus-
stattungsmaterialien immer von den jeweiligen Be-
nutzern und Betreibern ausgesucht werden können
und es keine konkreten Vorschriften über die Be-
schaffenheit eines Tisches gibt, können somit hohe
Brandlasten durch Ausstattungsmaterialien erzeugt
werden. Es gibt zwar Normen über das Brandverhal-
ten von Ausstattungsmaterialien (Hervorzuheben
sind die ÖNORM B 3820 „Brandverhalten von Vor-
hängen“, die ÖNORM B 3822 „Brandverhalten von
Ausstattungsmaterialien; Dekorationsartikel; Prüfung
und Anforderungen“ und die ÖNORM B 3825
„Brandverhalten von Ausstattungsmaterialien – Prü-
fung und Klassifizierung von Möbelbezügen“), nicht
aber über eine zulässige Verwendung.
Anders verhält es sich naturgemäß mit brand- und
explosionsgefährdeten Stoffen. Diese sind nach
TRVB A 101/1967 „Grundlagen für die Beurteilung
der Brand- und Explosionsgefährlichkeit“ evaluiert
worden, um eine richtige Handhabung sicherzustel-
len. Des Weiteren werden bestimmte flüssige, gasför-
mige oder pyrotechnische Stoffe in eigenen Geset-
zen oder Verordnungen geregelt (VbF,ÖVGW-TR Gas,
VEXAT und PyroTG).
Besondere Nutzungen von Bauwerken, Bauteilen und
Infrastruktur
a. Baustellen
Brand-/explosions-
gefährdete Stoffe