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3.2.1

Seite 12

Explosionsschutz

einer unkontrollierten Entladung in diesem Bereich

minimiert.

Um bei einer Explosion die Ausbreitung einer

Druckwelle bzw. der damit verbundenen Flammen-

front über die Rohrleitungen (mit welchen die Filter-

anlage verbunden ist) zu minimieren, müssen Ent-

koppelungseinrichtungen installiert werden (z.B.

Explosionsschlot oder 90° Umlenkungen mit Druck-

entlastungsflächen oder Rückschlagklappen).

Auch die in diesem Bereich vorhandenen Zonen

mit explosionsfähiger Atmosphäre müssen gemäß

VEXAT § 12 Abs. 4. gekennzeichnet werden.

Gaselager

Gaselager (

Abbildung 3.2.1-4

) unterliegen üblicher-

weise der Flüssiggas-Verordnung bzw.der ÖNORM M

7379 „Gaselager – Lagerung von Flaschen und Fla-

schenbündel“. In dieser Verordnung sind Angaben

betreffend Sicherheitsabstände, Schutzbereiche,

Brandschutzzonen udgl. definiert, welche bei der

Gefahrenevaluierung und Planung zu berücksichti-

gen sind.

Flüssiggas-

Verordnung