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Explosionsschutz
einer unkontrollierten Entladung in diesem Bereich
minimiert.
Um bei einer Explosion die Ausbreitung einer
Druckwelle bzw. der damit verbundenen Flammen-
front über die Rohrleitungen (mit welchen die Filter-
anlage verbunden ist) zu minimieren, müssen Ent-
koppelungseinrichtungen installiert werden (z.B.
Explosionsschlot oder 90° Umlenkungen mit Druck-
entlastungsflächen oder Rückschlagklappen).
Auch die in diesem Bereich vorhandenen Zonen
mit explosionsfähiger Atmosphäre müssen gemäß
VEXAT § 12 Abs. 4. gekennzeichnet werden.
Gaselager
Gaselager (
Abbildung 3.2.1-4
) unterliegen üblicher-
weise der Flüssiggas-Verordnung bzw.der ÖNORM M
7379 „Gaselager – Lagerung von Flaschen und Fla-
schenbündel“. In dieser Verordnung sind Angaben
betreffend Sicherheitsabstände, Schutzbereiche,
Brandschutzzonen udgl. definiert, welche bei der
Gefahrenevaluierung und Planung zu berücksichti-
gen sind.
Flüssiggas-
Verordnung