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3.2.1

Seite 8

Explosionsschutz

Betriebstankstelle

Bei Betriebstankstellen ist generell zu unterschei-

den, ob Dieselkraftstoff oder Benzin abgegeben

wird. Für Betriebstankstellen, die Dieselkraftstoff ab-

geben und die vor direkter Sonneneinstrahlung ge-

schützt sind, werden generell keine Bereiche mit

explosionsfähiger Atmosphäre definiert (Flamm-

punkt von Diesel > 55°C).

• Beispiele für Zonen (nicht vollständig)

• Dieseltankstelle: keine Zone (Diesel Flamm-

punkt > 55°C)

• Tankstelle für Normalbenzin, Eurosuper, Super-

plus:

a) Zone 0: Kraftstofftanks, Produktleitung,

Gasrückführungsleitung

b) Zone 1: Domschacht, Unterflurfüll-

schacht, Oberflurfüllschacht, 2 m im

Umkreis des Füllschlauches, Benzinab-

scheider, Gully, im Bereich der Zapfsäu-

le

Abbilung 3.2.1-2: Explosionsfähige Atmosphäre bei einer Batterieanlage