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Explosionsschutz
Betriebstankstelle
Bei Betriebstankstellen ist generell zu unterschei-
den, ob Dieselkraftstoff oder Benzin abgegeben
wird. Für Betriebstankstellen, die Dieselkraftstoff ab-
geben und die vor direkter Sonneneinstrahlung ge-
schützt sind, werden generell keine Bereiche mit
explosionsfähiger Atmosphäre definiert (Flamm-
punkt von Diesel > 55°C).
• Beispiele für Zonen (nicht vollständig)
• Dieseltankstelle: keine Zone (Diesel Flamm-
punkt > 55°C)
• Tankstelle für Normalbenzin, Eurosuper, Super-
plus:
a) Zone 0: Kraftstofftanks, Produktleitung,
Gasrückführungsleitung
b) Zone 1: Domschacht, Unterflurfüll-
schacht, Oberflurfüllschacht, 2 m im
Umkreis des Füllschlauches, Benzinab-
scheider, Gully, im Bereich der Zapfsäu-
le
Abbilung 3.2.1-2: Explosionsfähige Atmosphäre bei einer Batterieanlage