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Seite 13

3.2.1

Explosionsschutz

Nachfolgend wird beispielhaft eine Zonenzuteilung

für ein Gaselager gemäß ÖNORM M 7379 sowie ge-

mäß Flüssiggas-Verordnung angeführt.

Gaselager gemäß ÖNORM M 7379 (4 x Gitterbox):

Die Zonenzuteilung erfolgt in Anlehnung an die in

der ÖNORM angeführten „Schutzbereiche“. In der

ÖNORM wird der Schutzbereich als Bereich defi-

niert, in dem bei Undichtheiten die Bildung eines

gefährlichen Gas-Luft-Gemisches nicht ausgeschlos-

sen werden kann.

• Zone 2: 1 m Radius um die Lagerboxen „brennba-

re Gase“ und „toxische Gase“ sowie in den Lager-

boxen

Abbilung 3.2.1-4: Explosionsfähige Atmosphäre bei einem Gaselager