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3.2.1
Explosionsschutz
Nachfolgend wird beispielhaft eine Zonenzuteilung
für ein Gaselager gemäß ÖNORM M 7379 sowie ge-
mäß Flüssiggas-Verordnung angeführt.
Gaselager gemäß ÖNORM M 7379 (4 x Gitterbox):
Die Zonenzuteilung erfolgt in Anlehnung an die in
der ÖNORM angeführten „Schutzbereiche“. In der
ÖNORM wird der Schutzbereich als Bereich defi-
niert, in dem bei Undichtheiten die Bildung eines
gefährlichen Gas-Luft-Gemisches nicht ausgeschlos-
sen werden kann.
• Zone 2: 1 m Radius um die Lagerboxen „brennba-
re Gase“ und „toxische Gase“ sowie in den Lager-
boxen
Abbilung 3.2.1-4: Explosionsfähige Atmosphäre bei einem Gaselager