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3.2.1
Explosionsschutz
c) Zone 2: 2 m um Domschacht, 2 m um
Unterflurfüllschacht, 2 m um Oberflur-
füllschacht, im Bereich der Zapfsäule
Der Flammpunkt von Diesel liegt über 55°C (VbF
Klasse III), die Maximaltemperatur wird (in Öster-
reich) 40°C nicht überschreiten. Gemäß VEXAT § 3
Abs. 2 Zif. 1 muss die Flüssigkeitstemperatur 5°C un-
ter der Temperatur des Flammpunktes des jeweili-
gen Gemisches liegen,um keinen Bereich mit explo-
sionsfähiger Atmosphäre zu haben. Der Grenzwert
würde somit bei 50°C liegen.Da jedoch die maxima-
le Temperatur bei 40°C liegt,wird keine Zone gemäß
VEXAT vergeben.
Tankstellen, welche Benzin abgeben und bei denen
somit explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann,
sind gemäß VEXAT §12 Abs. 4 zu kennzeichnen.
Zusätzlich sind diese Bereiche mit dem Hinweis
„Rauchen verboten“ zu versehen.
Üblicherweise werden Lagertanks doppelwandig
ausgeführt. Dies bietet auch einen besseren Schutz
hinsichtlich auftretender Leckagen und den damit
verbundenen Bereichen mit explosionsfähiger At-
mosphäre.
Wie bereits bei den vorhergehenden Bereichen an-
geführt, ist auch für den gegenständlichen Bereich
eine
Blitzschutzanlage
erforderlich.
Filteranlage
Filteranlagen (
Abbildung 3.2.1-3
) für brennbare
Stäube (z.B. Holzstaub) stellen eine besondere Ge-
fahr hinsichtlich Explosionsschutz dar, da in diesen
Flammpunkt von
Diesel
Doppelwandige
Ausführung