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Seite 9

3.2.1

Explosionsschutz

c) Zone 2: 2 m um Domschacht, 2 m um

Unterflurfüllschacht, 2 m um Oberflur-

füllschacht, im Bereich der Zapfsäule

Der Flammpunkt von Diesel liegt über 55°C (VbF

Klasse III), die Maximaltemperatur wird (in Öster-

reich) 40°C nicht überschreiten. Gemäß VEXAT § 3

Abs. 2 Zif. 1 muss die Flüssigkeitstemperatur 5°C un-

ter der Temperatur des Flammpunktes des jeweili-

gen Gemisches liegen,um keinen Bereich mit explo-

sionsfähiger Atmosphäre zu haben. Der Grenzwert

würde somit bei 50°C liegen.Da jedoch die maxima-

le Temperatur bei 40°C liegt,wird keine Zone gemäß

VEXAT vergeben.

Tankstellen, welche Benzin abgeben und bei denen

somit explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann,

sind gemäß VEXAT §12 Abs. 4 zu kennzeichnen.

Zusätzlich sind diese Bereiche mit dem Hinweis

„Rauchen verboten“ zu versehen.

Üblicherweise werden Lagertanks doppelwandig

ausgeführt. Dies bietet auch einen besseren Schutz

hinsichtlich auftretender Leckagen und den damit

verbundenen Bereichen mit explosionsfähiger At-

mosphäre.

Wie bereits bei den vorhergehenden Bereichen an-

geführt, ist auch für den gegenständlichen Bereich

eine

Blitzschutzanlage

erforderlich.

Filteranlage

Filteranlagen (

Abbildung 3.2.1-3

) für brennbare

Stäube (z.B. Holzstaub) stellen eine besondere Ge-

fahr hinsichtlich Explosionsschutz dar, da in diesen

Flammpunkt von

Diesel

Doppelwandige

Ausführung