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3.2.1
Explosionsschutz
Staplerladestation, Batterieanlagen
Beim Laden von Säure-Batterien entsteht u.a. Was-
serstoff. Dieser entweicht beim Ladevorgang aus der
Batterie. Hier ist anzumerken, dass „wartungsfreie“
Batterien auch über ein Überdruckventil verfügen,
aus welchem Wasserstoff entweichen kann. Gemäß
der „alten“ ÖNORM 139830 war es möglich, für Be-
reiche um Batterien keine Zone mit explosionsfähi-
ger Atmosphäre zu vergeben, wenn in Abhängigkeit
von den Leistungsdaten der Batterie ein entspre-
chend großes Raumvolumen vorhanden war. Diese
Norm wurde zurückgezogen. Grund hierfür ist si-
cherlich auch, dass im unmittelbaren Nahbereich
der Batterie beim Ladevorgang explosionsfähige At-
mosphäre vorherrscht (unabhängig vom umgeben-
den Raumvolumen).
• Beispiele für Zonen:
• Staplerladestation (
Abbildung 3.2.1-1
): Zone 1:
0,5 bis 1 m über Batterien beim Ladevorgang,
• Batterieanlage (
Abbildung 3.2.1-2
): Zone 1: Im
Batterieschrank und um Lüftungsöffnungen.
Abbilung 3.2.1-1: Explosionsfähige Atmosphäre bei einem
Stapler
Wasserstoff