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3.2.1

Explosionsschutz

Staplerladestation, Batterieanlagen

Beim Laden von Säure-Batterien entsteht u.a. Was-

serstoff. Dieser entweicht beim Ladevorgang aus der

Batterie. Hier ist anzumerken, dass „wartungsfreie“

Batterien auch über ein Überdruckventil verfügen,

aus welchem Wasserstoff entweichen kann. Gemäß

der „alten“ ÖNORM 139830 war es möglich, für Be-

reiche um Batterien keine Zone mit explosionsfähi-

ger Atmosphäre zu vergeben, wenn in Abhängigkeit

von den Leistungsdaten der Batterie ein entspre-

chend großes Raumvolumen vorhanden war. Diese

Norm wurde zurückgezogen. Grund hierfür ist si-

cherlich auch, dass im unmittelbaren Nahbereich

der Batterie beim Ladevorgang explosionsfähige At-

mosphäre vorherrscht (unabhängig vom umgeben-

den Raumvolumen).

• Beispiele für Zonen:

• Staplerladestation (

Abbildung 3.2.1-1

): Zone 1:

0,5 bis 1 m über Batterien beim Ladevorgang,

• Batterieanlage (

Abbildung 3.2.1-2

): Zone 1: Im

Batterieschrank und um Lüftungsöffnungen.

Abbilung 3.2.1-1: Explosionsfähige Atmosphäre bei einem

Stapler

Wasserstoff