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3.2.1
Explosionsschutz
Zone 21 – Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb
gelegentlich explosionsfähige Atmosphären in Form
einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennba-
rem Staub bilden können.
Zone 22 – Bereich, in dem bei Normalbetrieb explo-
sionsfähige Atmosphären in Form einer Wolke aus in
der Luft enthaltenem brennbarem Staub normaler-
weise nicht oder aber nur kurzzeitig auftreten.
Dieses Dokument muss als Grundlage für die Gefah-
renevaluierung der brandschutztechnischen Maß-
nahmen für Bereiche mit explosionsfähiger Atmo-
sphäre verwendet werden.
3.2.1.2 Entstehung von Explosionen
Damit eine Explosion entstehen kann, müssen
Brennstoff sowie Sauerstoff und eine Zündquelle
vorhanden sein. Nur bei einer ausreichenden Vertei-
lung bzw. einem passenden Mischungsverhältnis
kann es zu einer Explosion bzw. einem Brand kom-
men.
Bei brennbaren Flüssigkeiten
hängt die Anrei-
cherung mit brennbaren Dämpfen von der Flüchtig-
keit des Stoffes ab. Die Flüchtigkeit ist durch die
Dampfdruckkurve dargestellt. In der Praxis wird ei-
ne Grobabschätzung über den Flammpunkt durch-
geführt. Ist der Flammpunkt überschritten, so ist da-
von auszugehen, dass ausreichend Dispersion gege-
ben ist. Generell wird für die in Österreich vorherr-
schenden klimatischen Bedingungen angenommen,
dass ein definierter Stoff mit einem Flammpunkt
> 55 °C (und der bei Lagerung in einem Behälter vor
Zone 21
Zone 22