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Seite 3

3.2.1

Explosionsschutz

Zone 21 – Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb

gelegentlich explosionsfähige Atmosphären in Form

einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennba-

rem Staub bilden können.

Zone 22 – Bereich, in dem bei Normalbetrieb explo-

sionsfähige Atmosphären in Form einer Wolke aus in

der Luft enthaltenem brennbarem Staub normaler-

weise nicht oder aber nur kurzzeitig auftreten.

Dieses Dokument muss als Grundlage für die Gefah-

renevaluierung der brandschutztechnischen Maß-

nahmen für Bereiche mit explosionsfähiger Atmo-

sphäre verwendet werden.

3.2.1.2 Entstehung von Explosionen

Damit eine Explosion entstehen kann, müssen

Brennstoff sowie Sauerstoff und eine Zündquelle

vorhanden sein. Nur bei einer ausreichenden Vertei-

lung bzw. einem passenden Mischungsverhältnis

kann es zu einer Explosion bzw. einem Brand kom-

men.

Bei brennbaren Flüssigkeiten

hängt die Anrei-

cherung mit brennbaren Dämpfen von der Flüchtig-

keit des Stoffes ab. Die Flüchtigkeit ist durch die

Dampfdruckkurve dargestellt. In der Praxis wird ei-

ne Grobabschätzung über den Flammpunkt durch-

geführt. Ist der Flammpunkt überschritten, so ist da-

von auszugehen, dass ausreichend Dispersion gege-

ben ist. Generell wird für die in Österreich vorherr-

schenden klimatischen Bedingungen angenommen,

dass ein definierter Stoff mit einem Flammpunkt

> 55 °C (und der bei Lagerung in einem Behälter vor

Zone 21

Zone 22