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Explosionsschutz
Generell wurde in der VEXAT geregelt, dass für u.a.
Arbeitsstätten ein Explosionsschutzdokument er-
stellt werden muss. In diesem sind u.a. Bereiche, die
explosionsfähige Atmosphäre enthalten oder ent-
halten können, auszuweisen.
Die VEXAT definiert Bereiche mit explosionsfähiger
Atmosphäre (Zonen) für brennbare Stäube sowie
brennbare Gase,Dämpfe und Nebel gemäß § 12 wie
folgt:
Für brennbare Gase, Dämpfe, Nebel:
Zone 0 – Bereich, in dem explosionsfähige Atmo-
sphären als Gemisch aus Luft und brennbaren
Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange
Zeiträume oder häufig vorhanden sind.
Zone 1 – Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb
gelegentlich explosionsfähige Atmosphären als Ge-
misch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen
oder Nebeln bilden können.
Zone 2 – Bereich,in dem bei Normalbetrieb explosi-
onsfähige Atmosphären als Gemisch aus Luft und
brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebel normaler-
weise nicht oder aber nur kurzzeitig auftreten.
Für brennbare Stäube:
Zone 20 – Bereich, in dem explosionsfähige Atmo-
sphären in Form einer Wolke aus in der Luft enthal-
tenem brennbarem Staub ständig, über lange Zeit-
räume oder häufig vorhanden sind.
Explosionsschutz-
dokument
Zone 0
Zone 1
Zone 2
Zone 20