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3.2.1

Seite 2

Explosionsschutz

Generell wurde in der VEXAT geregelt, dass für u.a.

Arbeitsstätten ein Explosionsschutzdokument er-

stellt werden muss. In diesem sind u.a. Bereiche, die

explosionsfähige Atmosphäre enthalten oder ent-

halten können, auszuweisen.

Die VEXAT definiert Bereiche mit explosionsfähiger

Atmosphäre (Zonen) für brennbare Stäube sowie

brennbare Gase,Dämpfe und Nebel gemäß § 12 wie

folgt:

Für brennbare Gase, Dämpfe, Nebel:

Zone 0 – Bereich, in dem explosionsfähige Atmo-

sphären als Gemisch aus Luft und brennbaren

Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange

Zeiträume oder häufig vorhanden sind.

Zone 1 – Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb

gelegentlich explosionsfähige Atmosphären als Ge-

misch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen

oder Nebeln bilden können.

Zone 2 – Bereich,in dem bei Normalbetrieb explosi-

onsfähige Atmosphären als Gemisch aus Luft und

brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebel normaler-

weise nicht oder aber nur kurzzeitig auftreten.

Für brennbare Stäube:

Zone 20 – Bereich, in dem explosionsfähige Atmo-

sphären in Form einer Wolke aus in der Luft enthal-

tenem brennbarem Staub ständig, über lange Zeit-

räume oder häufig vorhanden sind.

Explosionsschutz-

dokument

Zone 0

Zone 1

Zone 2

Zone 20