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3.2

Beurteilung der Brand- und

Explosionsgefährlichkeit

3.2

Beurteilung der Brand- und

Explosionsgefährlichkeit

Wenn man von der Beurteilung der Brand- und Ex-

plosionsgefährlichkeit spricht, spricht man eigent-

lich nur von der Beurteilung der Brandgefährlich-

keit. Prinzipiell handelt es sich bei einer Explosion

auch nur um eine Verbrennung, die in einer kürze-

ren Zeit vor sich geht,dieVerbrennungsgeschwindig-

keiten gehen verschieden schnell vor sich.

Wenn man Brandgefährlichkeit beurteilen möchte,

muss man zuerst die Schutzziele festlegen. Diese

könnten der Personenschutz und der Sachwert-

schutz sein. Der Personenschutz ist bestimmt das

wichtigste Schutzziel, das zu beachten ist. Man kann

die Schutzziele aber auch noch weiter unterteilen in

die Tragfähigkeit eines Gebäudes,den Umweltschutz,

den Schutz der Einsatzkräfte, den Umgebungsschutz

usw.

Diese Beurteilung der Brand- und Explosionsgefähr-

lichkeit sollte über eine Risikoanalyse erstellt wer-

den. Bei dieser Risikoanalyse muss man den Ist-Zu-

stand eruieren. Mit verschiedenen Maßnahmen

kann man dann die Auswirkung einer Brand- oder

Explosionsgefährlichkeit verringern.

Bei der Beurteilung der Brand- und Explosionsge-

fährlichkeit handelt es sich um ein komplexes Kapi-

tel, das eine umfangreiche Betrachtung erfordert. Es

soll nicht nur die Inhalte der Verordnung explosive

Atmosphären (VEXAT) enthalten sondern auch die

Grundlagen der Brand- und Explosionsgefährlich-

keit. Eine Grundlage hierfür stellt die TRVB 101 – Be-

Schutzziele

Risikoanalyse