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Beurteilung der Brand- und
Explosionsgefährlichkeit
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Beurteilung der Brand- und
Explosionsgefährlichkeit
Wenn man von der Beurteilung der Brand- und Ex-
plosionsgefährlichkeit spricht, spricht man eigent-
lich nur von der Beurteilung der Brandgefährlich-
keit. Prinzipiell handelt es sich bei einer Explosion
auch nur um eine Verbrennung, die in einer kürze-
ren Zeit vor sich geht,dieVerbrennungsgeschwindig-
keiten gehen verschieden schnell vor sich.
Wenn man Brandgefährlichkeit beurteilen möchte,
muss man zuerst die Schutzziele festlegen. Diese
könnten der Personenschutz und der Sachwert-
schutz sein. Der Personenschutz ist bestimmt das
wichtigste Schutzziel, das zu beachten ist. Man kann
die Schutzziele aber auch noch weiter unterteilen in
die Tragfähigkeit eines Gebäudes,den Umweltschutz,
den Schutz der Einsatzkräfte, den Umgebungsschutz
usw.
Diese Beurteilung der Brand- und Explosionsgefähr-
lichkeit sollte über eine Risikoanalyse erstellt wer-
den. Bei dieser Risikoanalyse muss man den Ist-Zu-
stand eruieren. Mit verschiedenen Maßnahmen
kann man dann die Auswirkung einer Brand- oder
Explosionsgefährlichkeit verringern.
Bei der Beurteilung der Brand- und Explosionsge-
fährlichkeit handelt es sich um ein komplexes Kapi-
tel, das eine umfangreiche Betrachtung erfordert. Es
soll nicht nur die Inhalte der Verordnung explosive
Atmosphären (VEXAT) enthalten sondern auch die
Grundlagen der Brand- und Explosionsgefährlich-
keit. Eine Grundlage hierfür stellt die TRVB 101 – Be-
Schutzziele
Risikoanalyse