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3.2.1

Explosionsschutz

3.2.1 Explosionsschutz

Ein wichtiger Punkt bei der Gefahrenevaluierung

und Planung von brandschutztechnischen Maßnah-

men ist die Betrachtung der am Standort vorhande-

nen Bereiche mit explosionsfähiger Atmosphäre.

Hier muss ein spezielles Augenmerk auf die doch

unterschiedlichen Philosophien der Gefahrenver-

meidung gelegt werden. Der Brandschutz fordert

generell eine Abschottung von Bereichen, um einen

möglichen Brandübertritt auf angrenzende Berei-

che zu verhindern, wohingegen der Explosions-

schutz eine möglichst offene Bauweise bevorzugt,

um mögliche explosionsfähige Atmosphäre mit der

Umgebungsluft zu verdünnen bzw. abzuleiten. Hier

gilt es in der Gefahrenevaluierung und auch bei der

Planung und Umsetzung,möglichst exakteVorgaben

zu definieren, um nicht die unterschiedlichen Inter-

essen der Gefahrenvermeidung zu beeinträchtigen.

3.2.1.1 Verordnung über explosionsfähige Atmo-

sphären

Der Explosionsschutz zählt zu den besonders sicher-

heitsrelevanten Maßnahmen im Betrieb. Um hier

den Schutz der Arbeitnehmer sicherzustellen, ist es

erforderlich, entsprechende Maßnahmen zu treffen.

Der normative Rahmen hierfür wurde geschaffen

mit der Richtlinie 1999/92/EG des europäischen

Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften

zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der

Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosive

Atmosphären gefährdet werden können (ATEX). In

österreichisches Recht wurde der Explosionsschutz

mit der Verordnung explosionsfähige Atmosphäre –

VEXAT BGBl II 309/2004 umgesetzt.

Explosionsfähige

Atmosphäre