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3.2.1
Explosionsschutz
3.2.1 Explosionsschutz
Ein wichtiger Punkt bei der Gefahrenevaluierung
und Planung von brandschutztechnischen Maßnah-
men ist die Betrachtung der am Standort vorhande-
nen Bereiche mit explosionsfähiger Atmosphäre.
Hier muss ein spezielles Augenmerk auf die doch
unterschiedlichen Philosophien der Gefahrenver-
meidung gelegt werden. Der Brandschutz fordert
generell eine Abschottung von Bereichen, um einen
möglichen Brandübertritt auf angrenzende Berei-
che zu verhindern, wohingegen der Explosions-
schutz eine möglichst offene Bauweise bevorzugt,
um mögliche explosionsfähige Atmosphäre mit der
Umgebungsluft zu verdünnen bzw. abzuleiten. Hier
gilt es in der Gefahrenevaluierung und auch bei der
Planung und Umsetzung,möglichst exakteVorgaben
zu definieren, um nicht die unterschiedlichen Inter-
essen der Gefahrenvermeidung zu beeinträchtigen.
3.2.1.1 Verordnung über explosionsfähige Atmo-
sphären
Der Explosionsschutz zählt zu den besonders sicher-
heitsrelevanten Maßnahmen im Betrieb. Um hier
den Schutz der Arbeitnehmer sicherzustellen, ist es
erforderlich, entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Der normative Rahmen hierfür wurde geschaffen
mit der Richtlinie 1999/92/EG des europäischen
Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften
zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der
Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosive
Atmosphären gefährdet werden können (ATEX). In
österreichisches Recht wurde der Explosionsschutz
mit der Verordnung explosionsfähige Atmosphäre –
VEXAT BGBl II 309/2004 umgesetzt.
Explosionsfähige
Atmosphäre