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3.3.1
Brandschutzevaluierung
3.3.1 Brandschutzevaluierung
3.3.1.1 Allgemeines
Als Brandschutzevaluierung im Sinne des gegen-
ständlichen Fachbeitrages sei die Evaluierung sämt-
licher brandschutzrelevanter Elemente, Maßnah-
men, Vorkehrungen und Erfordernisse für ein Bau-
werk zu verstehen,unabhängig davon,ob es sich um
ein in Planung befindliches, also noch zu errichten-
des Bauwerk handelt oder ob die brandschutzspezi-
fische Evaluierung eines Bestandsbauwerkes durch-
zuführen ist.
Die Inhalte des vorliegenden Kapitels können auch
als Grundlage für eine Art Checkliste bei der Durch-
führung einer Brandschutzevaluierung verstanden
werden.
Brandschutzevaluierung für einen Neubau
Im Falle eines Neubaus ist der Evaluierungsgegen-
stand der Plan im übergeordneten Sinne.Das Thema
Brandschutz ist vom Brandschutz-Fachplaner daher
zunächst auf der Grundlage von Planungsdokumen-
ten zu evaluieren, d.h. es ist zu untersuchen, welche
brandschutztechnisch relevanten Gegebenheiten
für den Neubau vorliegen oder zu erwarten sind,um
daraus die jeweils anzuwendenden brandschutz-
technischen Konsequenzen ableiten zu können. Mit
zunehmender Planungstiefe und Festlegung auf
weitere Planungs- bzw. Ausführungsdetails wird
auch die Brandschutzplanung zunehmend konkre-
ter.
Definition