

03/14
Seite 7
2.6
Bestandsschutz und
Nachrüstungsverpflichtung
2.6.5 Bestandsschutz und Nachrüstungs-
verpflichtung in der Praxis
Wie man nun mit der Thematik Bestandsschutz und
Nachrüstungsverpflichtung in der Praxis umgehen
soll, wird immer wieder – auch gegensätzlich – dis-
kutiert. Die folgende Aufarbeitung dieser Thematik
ist somit als ein Lösungsvorschlag zu verstehen und
hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit bzw. lässt
auch anderen Lösungsansätzen Platz.
Schritt 1: Status erheben
Unabhängig davon,ob es sich um ein Objekt aus der
Gründerzeit oder um einen Neubau handelt, als ers-
te Maßnahme ist die Feststellung des aktuellen Sta-
tus zu erheben. Dazu ist der SOLL-Zustand mit dem
IST-Zustand zu vergleichen. Dieser Vergleich sollte
sowohl bezogen auf den baurechtlichen Konsens
als auch auf aktuelle sicherheitsrelevante Aspekte
erfolgen. Unter sicherheitsrelevanten Aspekten ist
insbesondere auf Folgendes zu achten:
• Brandschutz (Baulicher, Anlagentechnischer, Or-
ganisatorischer und Abwehrender)
• Fluchtwege (baulicher Zustand, Beleuchtung,Ab-
sturzsicherung, ausreichende Zugänglichkeit
etc.)
• Aufzugsanlagen, Elektroinstallationen, Befeue-
rungsanlagen etc.
Bei einem Neubau, der gerade fertiggestellt und in
Betrieb genommen wurde, kann davon ausgegan-
gen werden, dass die SOLL- und IST-Werte überein-
Feststellen des
aktuellen Status