Table of Contents Table of Contents
Previous Page  180 / 1325 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 180 / 1325 Next Page
Page Background

03/14

Seite 7

2.6

Bestandsschutz und

Nachrüstungsverpflichtung

2.6.5 Bestandsschutz und Nachrüstungs-

verpflichtung in der Praxis

Wie man nun mit der Thematik Bestandsschutz und

Nachrüstungsverpflichtung in der Praxis umgehen

soll, wird immer wieder – auch gegensätzlich – dis-

kutiert. Die folgende Aufarbeitung dieser Thematik

ist somit als ein Lösungsvorschlag zu verstehen und

hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit bzw. lässt

auch anderen Lösungsansätzen Platz.

Schritt 1: Status erheben

Unabhängig davon,ob es sich um ein Objekt aus der

Gründerzeit oder um einen Neubau handelt, als ers-

te Maßnahme ist die Feststellung des aktuellen Sta-

tus zu erheben. Dazu ist der SOLL-Zustand mit dem

IST-Zustand zu vergleichen. Dieser Vergleich sollte

sowohl bezogen auf den baurechtlichen Konsens

als auch auf aktuelle sicherheitsrelevante Aspekte

erfolgen. Unter sicherheitsrelevanten Aspekten ist

insbesondere auf Folgendes zu achten:

• Brandschutz (Baulicher, Anlagentechnischer, Or-

ganisatorischer und Abwehrender)

• Fluchtwege (baulicher Zustand, Beleuchtung,Ab-

sturzsicherung, ausreichende Zugänglichkeit

etc.)

• Aufzugsanlagen, Elektroinstallationen, Befeue-

rungsanlagen etc.

Bei einem Neubau, der gerade fertiggestellt und in

Betrieb genommen wurde, kann davon ausgegan-

gen werden, dass die SOLL- und IST-Werte überein-

Feststellen des

aktuellen Status