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Seite 9

2.6

Bestandsschutz und

Nachrüstungsverpflichtung

a) Bewertung des Risikos (hoch, mittel, gering)

b) Bewertung der erforderlichen Behebungsmaß-

nahmen (leicht, mittel, schwierig)

c) Bewertung der Behebungskosten (gering, mittel,

hoch)

Anhand dieser Bewertungen können die erforderli-

chen Maßnahmen mit Prioritäten versehen und

strukturiert werden.

So sind insbesondere jene Mängel und Gefahrenpo-

tenziale sofort zu beseitigen, die große Risiken mit

geringen Maßnahmen entschärfen bzw. beseitigen,

da solche Punkte im Anlassfall jedenfalls als zumut-

bare Instandhaltungs- und Verbesserungsarbeiten

qualifiziert würden. Als einfaches Beispiel hierfür

kann die Räumung von wiederrechtlich gelagerten

Materialien (Hindernisse) in Fluchtwegen genannt

werden.

Weiters werden mit dieser Bewertung auch Mängel

herausgearbeitet,die womöglich nur mit sehr hohen

wirtschaftlichen Aufwendungen behoben werden

können und gleichzeitig keine wesentliche Gefähr-

dung verursachen.

Anhand der bewerteten IST-Situation kann letztlich

festgestellt werden, welche Mängel jedenfalls beho-

ben werden müssen, und welche Mängel (eventuell

mit behördlicher Abstimmung) verbleiben können

bzw. welche Ersatz- oder Kompensationsmaßnah-

men möglich sind. Auch eine terminliche Schiene

kann so erarbeitet werden.

Priorisierung der

Maßnahmen