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Bestandsschutz und
Nachrüstungsverpflichtung
a) Bewertung des Risikos (hoch, mittel, gering)
b) Bewertung der erforderlichen Behebungsmaß-
nahmen (leicht, mittel, schwierig)
c) Bewertung der Behebungskosten (gering, mittel,
hoch)
Anhand dieser Bewertungen können die erforderli-
chen Maßnahmen mit Prioritäten versehen und
strukturiert werden.
So sind insbesondere jene Mängel und Gefahrenpo-
tenziale sofort zu beseitigen, die große Risiken mit
geringen Maßnahmen entschärfen bzw. beseitigen,
da solche Punkte im Anlassfall jedenfalls als zumut-
bare Instandhaltungs- und Verbesserungsarbeiten
qualifiziert würden. Als einfaches Beispiel hierfür
kann die Räumung von wiederrechtlich gelagerten
Materialien (Hindernisse) in Fluchtwegen genannt
werden.
Weiters werden mit dieser Bewertung auch Mängel
herausgearbeitet,die womöglich nur mit sehr hohen
wirtschaftlichen Aufwendungen behoben werden
können und gleichzeitig keine wesentliche Gefähr-
dung verursachen.
Anhand der bewerteten IST-Situation kann letztlich
festgestellt werden, welche Mängel jedenfalls beho-
ben werden müssen, und welche Mängel (eventuell
mit behördlicher Abstimmung) verbleiben können
bzw. welche Ersatz- oder Kompensationsmaßnah-
men möglich sind. Auch eine terminliche Schiene
kann so erarbeitet werden.
Priorisierung der
Maßnahmen