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Eurocodes
Zwischen 2003 und 2008 sind die insgesamt 58 Teile
der Eurocodes in Form von EN erschienen und ha-
ben für die Mitgliedsstaaten der EU verbindlichen
Charakter.Die Übergangsfrist,innerhalb welcher alle
Eurocodes in das nationale Normenwerk zu über-
nehmen waren und innerhalb welcher die nationa-
len Normen teils parallel weiterbestehen konnten,
endete in Österreich mit Ende Juni 2009. Ab 1. Juli
2009 sind somit in Österrreich die Eurocodes als
ausschließliche normative Grundlage anzuwenden,
widersprüchliche nationale Normen waren bis zu
diesem Zeitpunkt zu überarbeiten oder außer Kraft
zu setzen bzw. neue Normen zur Einführung der
Eurocodes fertig zu stellen.
Bedeutung der Eurocodes
Die Eurocodes bedeuten für die Mitgliedsstaaten
der EU und ebenso für die Mitgliedsländer der EFTA
verbindliche Regelungen für den
Entwurf
, die
Be-
rechnung
und
Bemessung
von
Tragwerken
und
Baukomponenten
. Sie haben einen unmittelbaren
Bezug zu den entsprechenden Bestimmungen der
BauPVo (EU-Bauproduktenverordnung – Verord-
nung EU Nr. 305/2011).
Die Eurocodes dienen als
• Mittel zum Nachweis der Übereinstimmung von
Bauwerken mit den Grundanforderungen gemäß
Anhang I der BauPVo, insbesondere Anforderung
1 „Mechanische Festigkeit und Standsicherheit“,
Anforderung 2 „Brandschutz“ und Anforderung 3
„Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“,