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09/14

2.7

Seite 2

Eurocodes

Zwischen 2003 und 2008 sind die insgesamt 58 Teile

der Eurocodes in Form von EN erschienen und ha-

ben für die Mitgliedsstaaten der EU verbindlichen

Charakter.Die Übergangsfrist,innerhalb welcher alle

Eurocodes in das nationale Normenwerk zu über-

nehmen waren und innerhalb welcher die nationa-

len Normen teils parallel weiterbestehen konnten,

endete in Österreich mit Ende Juni 2009. Ab 1. Juli

2009 sind somit in Österrreich die Eurocodes als

ausschließliche normative Grundlage anzuwenden,

widersprüchliche nationale Normen waren bis zu

diesem Zeitpunkt zu überarbeiten oder außer Kraft

zu setzen bzw. neue Normen zur Einführung der

Eurocodes fertig zu stellen.

Bedeutung der Eurocodes

Die Eurocodes bedeuten für die Mitgliedsstaaten

der EU und ebenso für die Mitgliedsländer der EFTA

verbindliche Regelungen für den

Entwurf

, die

Be-

rechnung

und

Bemessung

von

Tragwerken

und

Baukomponenten

. Sie haben einen unmittelbaren

Bezug zu den entsprechenden Bestimmungen der

BauPVo (EU-Bauproduktenverordnung – Verord-

nung EU Nr. 305/2011).

Die Eurocodes dienen als

• Mittel zum Nachweis der Übereinstimmung von

Bauwerken mit den Grundanforderungen gemäß

Anhang I der BauPVo, insbesondere Anforderung

1 „Mechanische Festigkeit und Standsicherheit“,

Anforderung 2 „Brandschutz“ und Anforderung 3

„Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“,