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Seite 4

Das Feuerwehrwesen in

Österreich

Abbildung 2.8-2: Aufbau des Feuerwehrwesens (ÖBFV, LFV)

2.8.3 Landesfeuerwehrverbände (LFV)

Nach der Bundesverfassung fällt das Feuerwehrwe-

sen in Österreich in die Zuständigkeit der Bundes-

länder, die gesetzlichen Grundlagen finden sich da-

her in den Landesgesetzen und -verordnungen. Trä-

gerin der örtlichen Feuerpolizei ist die Gemeinde.

Sie hat zumindest eine Feuerwehr pro Gemeinde

einzurichten und sie mit allem Notwendigen auszu-

statten.

Die Landesfeuerwehrverbände sind voneinander

unabhängige Organisationen – Körperschaften öf-

fentlichen Rechts – und haben ihren eigenen, lan-

desspezifischen Aufbau.

1

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Zu den Kontaktdaten der einzelnen Landesfeuerwehrverbände

sowie der Brandverhütungsstellen der Länder siehe Kapitel 2.5.

Zuständigkeit der

Bundesländer

Voneinander

unabhängige

Organisationen