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Das Feuerwehrwesen in
Österreich
Abbildung 2.8-2: Aufbau des Feuerwehrwesens (ÖBFV, LFV)
2.8.3 Landesfeuerwehrverbände (LFV)
Nach der Bundesverfassung fällt das Feuerwehrwe-
sen in Österreich in die Zuständigkeit der Bundes-
länder, die gesetzlichen Grundlagen finden sich da-
her in den Landesgesetzen und -verordnungen. Trä-
gerin der örtlichen Feuerpolizei ist die Gemeinde.
Sie hat zumindest eine Feuerwehr pro Gemeinde
einzurichten und sie mit allem Notwendigen auszu-
statten.
Die Landesfeuerwehrverbände sind voneinander
unabhängige Organisationen – Körperschaften öf-
fentlichen Rechts – und haben ihren eigenen, lan-
desspezifischen Aufbau.
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Zu den Kontaktdaten der einzelnen Landesfeuerwehrverbände
sowie der Brandverhütungsstellen der Länder siehe Kapitel 2.5.
Zuständigkeit der
Bundesländer
Voneinander
unabhängige
Organisationen